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Testlauf fürs Lieferkettengesetz zeigt Handlungsbedarf

Von Karin Küblböck

Gastkommentare
Karin Küblböck ist Ökonomin bei der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) mit den Forschungsschwerpunkten Rohstoffpolitik, Privatsektorentwicklung, Internationaler Handel und Investitionspolitik.
© Harold Naaijer

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralen.


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Seit dem 1. Jänner 2021 müssen Unternehmen, die die Minerale Tantal, Wolfram, Zinn oder Gold in die EU importieren, Sorgfaltspflichten erfüllen. Das sieht die EU-Konfliktminerale-Verordnung (EU 2017/821) vor, die 2017 verabschiedet wurde. Sie ist vor allem vor dem Hintergrund der Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo entstanden, bezieht sich aber auf alle Regionen der Welt. Ihr Ziel ist es, die Möglichkeiten für bewaffnete Gruppen zum Handel mit den angeführten Mineralen einzuschränken und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Sorgfaltspflichten umzusetzen, bedeutet für Unternehmen im konkreten Fall einen fünfstufigen Prozess: den Aufbau eines entsprechenden Managementsystems, die Durchführung einer Risikobewertung, die Implementierung einer Risikostrategie, ein unabhängiges Audit sowie die öffentliche Berichtslegung über diese Maßnahmen. Dreieinhalb Jahre hatten in der EU tätige Unternehmen Zeit, sich auf diese Umsetzung vorzubereiten. Ende März mussten sie erstmals Berichte vorgelegen und darin nachweisen, dass ihre Beschaffungspraktiken nicht zu Konflikten und Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Das betraf auch 15 österreichische Unternehmen, die im Referenzjahr 2021 die in der EU-Verordnung vorgegebenen Importschwellenwerte für eines der vier Minerale überschritten hatten. Eine Analyse der Berichte dieser Unternehmen zeigt ein gemischtes Bild: Auf den Websites finden sich neben vorbildlichen Berichtslegungen auch solche, deren Aussagekraft angesichts der Vorgaben der Verordnung als eingeschränkt oder gar unzureichend bezeichnet werden muss. Ein Fünftel der Unternehmen ist der Berichtspflicht bisher nicht nachgekommen. Von offizieller Seite haben sie in Österreich wenig zu befürchten: Maximal 726 Euro beträgt die Verwaltungsstrafe, die das österreichische Durchführungsgesetz bei Nichteinhaltung von Aufforderungen der zuständigen Behörde - konkret des Finanzministeriums - vorsieht. Eine Möglichkeit, Druck aufzubauen, hätte die Zivilgesellschaft. Das Finanzministerium hat die Liste jener Firmen veröffentlicht, die unter die Verordnung fallen. Diese Transparenz tut der Debatte gut.

Säumige Unternehmen hätten die Übergangsfrist besser nutzen können. Doch auch die EU-Kommission hat ihre Hausaufgaben nicht zur Gänze erfüllt. Sie hat es verabsäumt, bestehende Industriestandards zu überprüfen und zu verlautbaren, ob diese zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten herangezogen werden können. Standards und Audits müssen in Zukunft einer öffentlichen Qualitätskontrolle unterliegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein unübersichtliches und lukratives Geschäftsfeld für Audit-Firmen entsteht, das wenig an den Beschaffungspraktiken der Unternehmen und der Situation in den Herkunftsländern der Konfliktminerale ändert. Hier muss der Gesetzgeber im eigenen, aber auch im Interesse der Unternehmen handeln. Nicht zuletzt deswegen, weil die Umsetzung der Verordnung zu Konfliktmineralen als entscheidender Testlauf für die Einführung eines weitreichenden Lieferkettengesetzes auf europäischer Ebene zu sehen ist.

Dieser Gastkommentar basiert auf der Studie "Umsetzung der EU-Konfliktmineraleverordnung in Österreich. Standortbestimmung nach dem ersten Jahr in voller Geltung", erstellt von der ÖFSE im Auftrag der Dreikönigsaktion - Hilfswerk der Katholischen Jungschar.