Zum Hauptinhalt springen

Teure Geschenke sollen Fiskus nicht entgehen

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Meldepflicht statt Schenkungssteuer. | Saftige Geldstrafen bei Verstößen. | Wien. Der Wegfall der Schenkungssteuer ist für Steuersünder kein Freibrief. Um Abgabenhinterziehern auch künftig auf die Schliche kommen zu können, soll laut einem Gesetzesentwurf mit 1. August 2008 ein Meldesystem für Schenkungen eingeführt werden. Demnach sind bedeutende unentgeltliche Vermögensübergänge unter Lebenden auch künftig beim Fiskus anzuzeigen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der anfallende Verwaltungsaufwand belastet einerseits die Wirtschaft. Andererseits können selbst die geplanten Meldepflichten nicht verhindern, dass Vermögen transferiert wird. Denn durch steuerfreie Schenkungen lassen sich abgabenpflichtige Quellen bequem von einem zu einem anderen Steuerpflichtigen verlagern - und so Einkommen- oder Körperschaftsteuern kräftig sparen.

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es bei kleineren Schenkungen unter engen Verwandten. Übertragen nahe Verwandte Vermögen von weniger als 50.000 Euro untereinander, bleibt dies nach dem Gesetzesentwurf von der neuen Meldepflicht ausgenommen. Handelt es sich hingegen bei den Beschenkten nicht um Angehörige, soll die Anzeigengrenze 15.000 Euro betragen. Der Entwurf sieht eine Meldefrist von drei Monaten ab Erwerb vor. Die Anzeige hat elektronisch zu erfolgen. Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, wird laut Fiskus mit einer saftigen Finanzstrafe in der Höhe von zehn Prozent des Wertes des übertragenen Vermögens rechnen müssen. Im Fall des Falles heißt das: Obwohl kein Cent an Abgaben hinterzogen wurde, muss dennoch Strafe gezahlt werden - nur weil die Meldung nicht fristgerecht erfolgt ist. Wenn die Anzeigefrist bereits mehr als ein Jahr abgelaufen ist, ist sogar eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr zulässig.

Vermögenssteuer ante portas?

Noch keine Gesetzesentwürfe liegen hingegen zur Vermögenszuwachssteuer vor. Mit dieser will der Fiskus vor allem die Aktiengewinne ins Visier nehmen, die derzeit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere steuerfrei sind. Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanteilen mit einer Quote von mehr als 0,99 Prozent sind jedoch jedenfalls einkommensteuerpflichtig.

Sollte die Vermögenszuwachssteuer kommen, bedarf es sehr komplexer Regelungen. Denn im Gegenzug zu einer neuen Gewinnsteuer müssten sich Aktienverluste steuermindernd auswirken. Für die kleinen Häuselbauer und Begünstigte aus Pensionsversicherungen sind großzügige Freibeträge oder gänzliche Steuerfreiheiten geplant.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.