Zum Hauptinhalt springen

Teure Zitterpartie

Von Karl Leban

Wirtschaft

Franken-Kredite: Die Nationalbank hält das Risiko für "beherrschbar". In Summe geht es noch um 20 Milliarden Euro.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 7 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Noch ist der Spuk bei den Franken-Krediten nicht vorbei. Etliche dieser als hochriskant geltenden Kredite reifen zwar jetzt und in den kommenden Jahren ab. Die letzten großen Wellen der Fälligkeiten sind aber erst in 10 bis 20 Jahren zu erwarten, und bis dahin kann noch viel passieren. Die Risiken sind jedenfalls nicht unbeträchtlich. Immerhin bestehen sie in dreifacher Hinsicht: beim Franken-Kurs, bei der Performance des Tilgungsträgers (meist Wertpapiere) und bei den Zinsen.

In der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die auch für die Bankenaufsicht zuständig ist, gibt man sich dennoch entspannt. "Das Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich aus den Franken-Krediten wurde in den vergangenen Jahren auf unsere Initiative - und die der FMA - schon deutlich reduziert", heißt es dort. "Gegenwärtig sehen wir dieses Risiko als begrenzt an, und es ist beherrschbar." Trotzdem rät die Notenbank in einem aktuellen Statement "allen Banken und den Kunden, sich rechtzeitig mit möglichen künftigen Deckungslücken zu befassen und Maßnahmen zu ergreifen".

Bisher 150.000 "Konvertiten"

Indes sind Franken-Kredite, die in Österreich von 1999 bis 2008 vor allem bei Häuslbauern besonders beliebt waren, bereits seit Jahren tief unter Wasser. Nach der im Jänner 2015 erfolgten Aufhebung des Franken-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank und dem anschließenden Absturz des Euro hat sich die Schuldenlast für die Kreditnehmer erneut massiv erhöht. Ein Beispiel: Wer 2008 100.000 Euro in Franken (endfällig mit Tilgungsträger) aufgenommen hat, sitzt inzwischen auf fast doppelt so hohen Schulden. Aktuell sind laut Finanzmarktaufsicht (FMA) noch rund 90.000 Privathaushalte in einer fremden Währung verschuldet. Für diese geht es dabei primär um Franken-Kredite und nur zu einem kleinen Teil um Yen- oder Dollar-Kredite.

In Summe lag das aushaftende Volumen bei Fremdwährungskrediten zuletzt bei 21,6 Milliarden Euro. Davon entfiel das Gros mit zirka 20 Milliarden Euro allein auf Franken-Kredite. Am einstigen Höhepunkt 2008 - im Jahr der globalen Finanzkrise - waren es freilich noch 35,5 Milliarden Euro gewesen (siehe Grafik).

Nach unten gegangen ist es mit dem Volumen, nachdem FMA und OeNB mehrere aufsichtliche Maßnahmen im Bankensektor setzten - darunter ein Verbot für die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte. Außerdem erkannten die Geldhäuser im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise, dass auch sie beim Thema Fremdwährungskredite auf einem Pulverfass sitzen. Seit 2009 sind sie deshalb bestrebt (nicht zuletzt auch auf Druck der Aufsicht), ihre Kunden zu einem Umstieg in einen Euro-Kredit zu bewegen.

Bisher ist den Banken dies bei rund 150.000 privaten Haushalten gelungen. Die haben zwar mit ihrem - im Übrigen mit recht hohen Spesen verbundenen - Umstieg zum Teil hohe Verluste realisiert, sind nun aber aus dem Risiko draußen.

Neue Mindeststandards ab Juni

Die OeNB wird auch die künftige Entwicklung "sehr sorgfältig beobachten", wie sie betont. Nichtsdestotrotz sind sie und auch die Finanzmarktaufsicht mittlerweile davon überzeugt, "dass die Banken das schon durchstehen werden". Zumal deren Risiko "steuerbar" sei, weil die Kredite hypothekarisch besichert sind. Bei Ausfällen könne auf Immobilien zurückgegriffen werden.

Waren die Banken von der FMA schon bisher dazu angehalten, das Risiko laufend im Blick zu haben und gemeinsam mit den Kunden Lösungen suchen, um das Risiko zu begrenzen, soll es für sie in Zukunft noch zusätzliche Pflichten geben. Laut FMA sollen die neuen Mindeststandards per 1. Juni 2017 in Kraft treten. Ab sieben Jahren Restlaufzeit sollen die Banken ihre Kunden demnach jedes Jahr über den aktuellen Kreditstand, den Stand des Tilgungsträgers und den Wert der Sicherheit schriftlich informieren, aber auch die Deckungslücke des Tilgungsträgers am Laufzeitende prognostizieren. Zudem sollen sie in persönlichen Gesprächen über "angemessene Maßnahmen zur Risikoreduzierung" informieren.