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Teurere Prozesse, mehr Häftlinge

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Erhöhung bei Gerichtsgebühren und Geldstrafen. | Künftig nur noch ein Richter im Schöffenverfahren. | Wien. Zuerst der Personalabbau, jetzt das Justiz-Entlastungspaket. Claudia Bandion-Ortner hat derzeit mit heftiger Kritik aus den eigenen Reihen zu kämpfen. Während die Gewerkschaft und die Justizwache androhen, "keiner einzigen Einsparung zuzustimmen", äußern sich die Richter skeptisch über das geplante Justiz-Entlastungspaket.


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So sollen Gerichtsverfahren künftig teurer werden, um die Einnahmen des Justizressorts zu steigern. Bandion-Ortner will die Gerichtsgebühren schon dann anheben, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als fünf Prozent steigt. Dies wird laut Austria Presse Agentur mit 1. Juli 2009 der Fall sein, womit sich mit diesem Datum eine vorgezogene Erhöhung der Gerichtsgebühren um fünf Prozent ergibt. Bisher erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn der VPI um mehr als zehn Prozent steigt.

Für Manfred Herrnhofer von der Richtervereinigung ist die Anhebung der Gebühren eine Farce. Denn gleichzeitig sollen im Justizressort 170 Posten bis 2013 abgebaut werden, weshalb man laut Herrnhofer künftig mit längeren Verfahren rechnen muss. "Das bedeutet überspitzt, dass man für schlechtere Leistung mehr bezahlen muss", kritisiert er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Schuldig sein kostet

Auch die Strafen werden teurer. Die Mindest- und Höchstsätze für Geldstrafen sollen von zwei auf vier Euro beziehungsweise von 500 auf 5000 Euro angehoben werden. Laut Herrnhofer ein Problem, denn bereits jetzt gebe es Verurteilte, die die Geldstrafen nicht zahlen können. Als Alternative bleibt hier neben der gemeinnützigen Arbeit nur noch eine Ersatzfreiheitsstrafe. Es könnte also sein, dass durch die Anhebung der Mindestsätze für Strafen die Zahl der Häftlinge steigt.

Bandion-Ortner erwartet sich hingegen von den Reformmaßnahmen eine Entlastung der Justiz. Durch die Reduktion der Schöffengerichte auf nur mehr einen statt wie bisher zwei Richter sollen Ressourcen für andere Tätigkeiten frei werden. Herrnhofer hält die geplante Verkleinerung für "rechtsstaatlich bedenklich". Man denke etwa an den Bawag-Prozess, der ebenfalls ein Schöffenverfahren war: "Da ist es wirklich wichtig, dass es einen zweiten Richter gibt."

Bei der Stimmgewichtung von Richter und den zwei Schöffen soll sich jedoch nichts ändern, wie aus dem Justizministerium versichert wird. "Ein Schuldspruch und eine dem Angeklagten nachteiligere Beurteilung der Rechtsfragen ist wie bisher nur mit der Stimme des Berufsrichters möglich."