Hundebesitzer sollte auf Allergien oder Ängste von Kollegen Rücksicht nehmen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Berufstätige Hundebesitzer stehen vor dem Problem, wo sie ihren vierbeinigen Liebling während der Arbeitszeit unterbringen. "Acht Stunden allein zuhause sind für den Hund eine Qual", sagt Michael Weihs, Initiator der Aktion "Unternehmen Hund" zur Förderung von Hunden in Unternehmen. Wenn sich weder Nachbarn, Bekannte, Verwandte noch Hundesitter um den Vierbeiner kümmern können, kann dennoch der Hund nicht einfach ins Büro mitgenommen werden.
"Der Mitarbeiter muss das Einverständnis des Arbeitgebers einholen", sagt Günter Köstelbauer, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Als Ausnahme gelten Blindenhunde. Bei einem Verbot von Haustieren in Unternehmen könne ein Arbeitnehmer, der seinen Hund mitbringt, abgemahnt werden. Ein mehrmaliger Verstoß würde eine Entlassung rechtfertigen.
Ist der Hund krank, kann der Beschäftigte keinen Pflegeurlaub nehmen, sondern muss für Betreuung sorgen oder sich Urlaub nehmen. Besuche beim Tierarzt sollten außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden, rät Weihs.
Die Mittagspause fürs Gassigehen opfern
"Das Mitbringen von Hunden muss ausdrücklich erlaubt sein und ist ein Entgegenkommen dem Arbeitnehmer gegenüber", betont Weihs. Er rät, sich die Erlaubnis schriftlich geben zu lassen, um bei einem Chefwechsel etwas vorweisen zu können.
Gassigehen rechtfertigt keine zusätzlichen Pausen, sondern sollte in der (Mittags-)Pause erledigt werden. "Einmal während der Arbeitszeit zu Mittag Gassi zu gehen sollte reichen", so Weihs.
Weil Kollegen eine Tierhaarallergie oder Angst vor Hunden haben könnten, sollte der Tierfreund im Vorfeld die Einstellung zu Hunden in seinem Arbeitsumfeld herausfinden. Für die Erlaubnis muss mit dem Chef gesprochen werden. Als Argument fürs Mitnehmen des Hundes könnte ein Arbeitnehmer beispielsweise vorbringen, dass er nervös ist, wenn der Hund unbetreut ist und deswegen keine Überstunden leisten kann. Wenn der Hund mit ins Büro darf, wäre er zu Überstunden bereit. Außerdem könnte ein Mitarbeiter die Mitnahme des Hundes als Fringe Benefit, also als Lohnnebenleistung sehen und anbieten, auf die Geldprämie zu verzichten - in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eventuell ein Anreiz für Firmen, meint Weihs.
Bei einer Erlaubnis sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftliche Regeln vereinbaren, etwa "Hundebesitzer haften dem Unternehmen für Schäden durch den Hund und sind verpflichtet, Verunreinigungen durch den Hund sofort zu beseitigen".
"Ideal fürs Büro ist ein wohlerzogener Hund mit ruhigem Gemüt, der nicht zu viel Beschäftigung braucht", sagt Weihs. Das Tier sollte so früh wie möglich - bereits als Welpe - an den Büroalltag gewöhnt werden, sodass es später nicht jedes Mal bellt, wenn sich die Bürotür öffnet. Auch ruhigere oder ältere Tiere, beispielsweise aus dem Tierschutzheim, seien als Bürokollegen geeignet.
Am 4. Oktober einen Tag den Hund als Kollege testen
Im Büro sollte der Besitzer eine hundefreundliche Zone einrichten: Dazu gehören Hundekörberl, Napf und Decke. Gefüttert werden sollte das Tier allerdings außerhalb des Büros, weil das Futter eine Geruchsbelästigung für Kollegen sein kann, so Weihs.
"Hunde sind in Österreich eher in kreativen Branchen sowie in Klein- und Mittelbetrieben erlaubt, besonders, wenn der Eigentümer selbst auf den Hund gekommen ist", sagt Weihs. Er ruft mit seiner Initiative "Unternehmen Hund" Unternehmen dazu auf, einen Tag das Mitnehmen von Hunden ins Büro zu testen - und zwar am 4. Oktober, dem Welttierschutztag. Im Vorjahr waren rund 30 Betriebe von Fressnapf bis Google dabei. Heuer, im zweiten Jahr der Initiative, wurde die Aktion von Wien auf ganz Österreich ausgedehnt, rund 100 Betriebe haben sich angemeldet.
Nähere Infos und Anmeldung zu "Unternehmen Hund" auf der Internetseite www.unternehmen-hund.at