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Es ist der 11. September 2001. Die Türme des World Trade Center krachen in sich zusammen, die USA rufen den Kampf gegen den Terrorismus aus - und Österreich macht mit. Der Terrorparagraf (278 Strafgesetzbuch) wurde in seiner heutigen Form im Jahr 2002 eingeführt. Er stellt etwa die Gründung einer "unternehmensähnlichen" kriminellen Organisation oder die Beteiligung daran unter Strafe - ein Punkt, den eine Gruppe von Tierschützern bei dem Monsterprozess, der seit Frühjahr 2010 in Wiener Neustadt läuft, bitter zu spüren bekommt. | Eigentlich wurde der Paragraf aber eingeführt, um terroristischen Organisationen leichter das Handwerk legen zu können. Tatsächlich hat man das zumindest einmal geschafft: Im Jahr 2009 bestätigte der Oberste Gerichtshof die gegen Mona S. und Mohamed M. verhängten Haftstrafen. Die beiden sollen an einem islamistischen Drohvideo beteiligt gewesen sein. Es war dies das erste Urteil, das auf dem Vorwurf der terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b) fußte.
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Doch abgesehen davon ist der Terrorismusparagraf höchst umstritten. So sehen sich neben den Tierschützern auch Väterrechtsaktivisten, Studenten und die FPÖ mit Ermittlungen nach dem Paragrafen konfrontiert. Das liege vor allem an dem schwammig formulierten Gesetz, kritisieren Juristen. Auch ist damit bereits die Vorbereitung zu einer Straftat mit Strafe bedroht. Das heißt, dass bereits gegen Personen ermittelt werden kann, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich im Rahmen einer kriminellen Organisation an einer Straftat beteiligen könnten. So werfen die Betroffenen den Ermittlungsbehörden denn auch immer wieder vor, den Paragrafen dazu auszunutzen, um gegen Unbescholtene zu ermitteln, wenn sie sonst nichts in der Hand hätten.
Damit sind auch andere Nichtregierungsorganisationen vor einer Verfolgung nach dem Terrorparagrafen nicht gefeit. Ähnliche Befürchtungen gibt es im Zusammenhang mit dem geplanten Terrorismuspräventionsgesetz. Von der Opposition über Amnesty International bis hin zur Journalistengewerkschaft kam derart massive Kritik an der Weiterentwicklung des Paragrafen 278, dass das Gesetz schließlich auf Eis gelegt wurde.
Auch die SPÖ versagte dem Koalitionspartner die Unterstützung, Justizsprecher Hannes Jarolim forderte, dass gleichzeitig der Mafiaparagraf reformiert werden müsse.
Das Dilemma, das dahinter liegt, ist klar: Der Staat braucht eine Handhabe, um - wie im Fall von Mona S. und Mohamed M. - gegen terroristische Vereinigungen vorgehen zu können. Allerdings widerspricht es ganz offensichtlich der Intention des Gesetzgebers, dass Tierschützer, Väter oder Journalisten als mutmaßliche Terroristen oder Mafiosi vor Gericht stehen. Ob es gelingt, diesen Spagat zu meistern, wird sich spätestens mit der Neufassung des Terrorismuspräventionsgesetzes weisen.