Landesregierung hofft auf nationales Aktionsprogramm. | Sektorale Fahrverbote weiter erwogen. | Luxemburg/Innsbruck. Mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs unvereinbar und in der Durchführung "unverhältnismäßig": So beurteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die sektoralen Fahrverbote auf Teilen der Inntalautobahn in Tirol. Vor Erlassung "einer so radikalen Maßnahme" hätten die österreichischen Behörden prüfen müssen, ob nicht auf "weniger beschränkende Maßnahmen zurückgegriffen werden könnte", befand das Höchstgericht.
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Für die Tiroler Landesregierung kommt das Urteil nicht überraschend. Schon im Juli hat der Generalanwalt des EuGH das Fahrverbot für Lkw für EU-rechtswidrig erklärt. Die Pläne sind in Innsbruck dennoch nicht vom Tisch. "Der EuGH sagt nicht, dass sektorale Fahrverbote grundsätzlich diskriminierend sind", erklärt der Tiroler Verkehrsreferent und stellvertretende Landeshauptmann Hannes Gschwentner gegenüber der "Wiener Zeitung". "Es müssen aber bestimmte Grundvoraussetzungen geschaffen werden."
Schutz ist Argument
Untersuchungen, ob andere Maßnahmen in Frage kommen, laufen bereits. Doch laut Gschwentner werde es "beim sektoralen Fahrverbot bleiben". Denn nur eine Reduktion der Lkw-Zahl auf der Straße führe zu dem Ziel, die Stickstoffoxidbelastung zu verringern. Umweltschutz-Erwägungen lässt auch der EuGH gelten: Diese können eine Behinderung des freien Warenverkehrs rechtfertigen.
Innsbruck will nun mit der Bundesregierung in Wien über einen nationales Aktionsprogramm zur Reduktion der Stickstoffoxidbelastung verhandeln. Das EuGH-Urteil mache Gesetzesbeschlüsse auf Bundesebene notwendig, erläutert Gschwentner. Erst danach könne das Land Tirol wieder sektorale Fahrverbote verhängen. Dies könnte in ein bis eineinhalb Jahren der Fall sein.
Dieser Möglichkeit verschließt sich Verkehrsminister Hubert Gorbach nicht. Die Zuständigkeit für die nun gekippte Regelung sieht er aber beim Tiroler Landeshauptmann. Dennoch müssen sektorale Fahrverbote auch in Zukunft möglich sein, stellte der Vizekanzler fest.