![Eine Illustration einer Frau mit Kopftuch.](https://media.wienerzeitung.at/f/216981/2500x1875/a87666ab3f/wz_podcast_header_fatima_storer.jpg/m/384x288/filters:quality(50))
Schweizer Komitee zog Initiative zurück. | Initiatoren wollten sich nur Gehör verschaffen. | Bern. "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten." So steht es im Artikel 10 der Schweizer Bundesverfassung. Eine Volksinitiative wollte dies für Sexualstraftaten in Kombination mit Mord jedoch ändern. Die formelle Prüfung vor der Bundeskanzlei hatte diese sogar bereits bestanden.
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An der Spitze des Projekts steht ein persönlich Betroffener: Marcel Graf, dessen Familienmitglied von einem Triebtäter ermordet wurde.
Am Mittwoch wurde die Initiative überraschenderweise jedoch wieder zurückgezogen. Laut eigenen Angaben war die Sache nur als PR-Aktion gedacht, um "die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen", so Graf. Das Schweizer Rechtssystem ist ihm zufolge auf der Seite der Täter und nicht der Opfer. Das Strafmaß für solche Delikte müsste härter ausfallen.
Lukas Golder, Experte der Instituts für politische Forschung gfs.bern, sieht in der Initiative eine "Ventilfunktion". Die Bevölkerung könne durch diese quasi Dampf ablassen. Und selbst, wenn diese nicht durchgesetzt werden, können sie einen Anstoß für Veränderungen darstellen.
Dieser Rückzug bedeutet für Golder aber kein Ende des Prozesses. So ist für ihn auch die Initiative zur lebenslangen Verwahrung von nicht-therapierbaren Sexualstraftätern eine Grundlage für weitere Schritte bzw. einen Gegenentwurf. Der Regierung ist klar, dass härtere Strafen nötig sind. Ein tatsächliches Einsetzen der Todesstrafe würde jedoch gegen die Grundrechte, den Kern der Verfassung, verstoßen und ist somit undenkbar.