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Toleranzfristen für den Umstieg

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Die Umstellungsschwierigkeiten gibt's vorher und nachher. Der Wechsel der Umsatzsteuersätze für Restaurantumsätze und für Kaffee- und Teegetränke zum Jahreswechsel 2001 macht nicht nur den betroffenen Unternehmern Probleme, sondern auch dem Fiskus.


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Müssen Speisen, die in der Silvesternacht nach Mitternacht serviert werden, billiger berechnet werden als davor? Muss der stärkende große Mokka ab Neujahr Null Uhr plötzlich teurer werden? Denn die Umsatzsteuer auf die Verköstigung wird zum Jahres-wechsel von 14% auf 10% herabgesetzt, für Kaffee und Tee steigt sie dagegen auf das Doppelte (20%).

Die Problematik entsteht vor allem bei jenen Betrieben, die seit Mitte dieses Jahres ihre elektronischen Registrierkassensysteme mit hohem Kostenaufwand auf die damals verfügten neuen Steuersätze umgestellt haben und nun nochmals eine nicht weniger teure Systemanpassung akzeptieren müssen. Was sich natürlich nicht Schlag Mitternacht zu Silvester bewerkstelligen lässt.

Mit zwei - von der Wirtschaftskammer als verständnisvoll bezeichneten - Erlässen versucht das Finanzministerium die Situation zu entschärfen. In einer Kundmachung vom 28. November wird den Unternehmen bereits seit 15. Dezember eine Umstellung der Registrierkassensysteme anheim gestellt, was gleichzeitig eine vorgezogene Anwendung des neuen Umsatzsteuergesetzes für Restaurationsumsätze (10% statt 14%) - also schon vor dem offiziellen gesetzlichen Termin - ermöglicht.

In einer analogen Kundmachung vom 6. Dezember wird Unternehmen ebenso für ihre Kaffee- und Teegetränke eine verlängerte "Kassensystem-Umstellungsfrist" bis 15. Jänner 2001 zugebilligt, bis zu welchem Stichtag der bisherige Umsatzsteuersatz (10% statt des neuen 20%) angewendet werden kann.