Finanz zieht Lehren aus der Liechtenstein-Steueraffäre. | Wien. Für vermögende Österreicher könnte es bald deutlich unattraktiver werden, ihr Geld in ausländische Stiftungen zu transferieren. Mit dem Wegfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer Ende Juli 2008 kommt es laut Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums auch zu einer Neuregelung beim Eingangssteuersatz für Stiftungen. Zwar gilt in Zukunft die Eingangsbesteuerung von 5 Prozent im Prinzip auch für Stiftungen im Ausland, sind diese jedoch steuerlich anders geregelt als in Österreich, oder leistet der entsprechende Staat keine Amtshilfe, werden 25 Prozent Eingangssteuer fällig.
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Laut Finanzministerium will man damit verhindern, dass Kapital "in völlig intransparente Stiftungen" im Ausland abfließt - für Karl Bruckner, Steuerexperte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ein Zeichen dafür, dass der Fiskus die Lehren aus der Liechtenstein-Steueraffäre (siehe Artikel oben) gezogen hat.
Zwar können bis dato bis zu maximal 60 Prozent Schenkungssteuer bei einer Übertragung in eine ausländische Stiftung anfallen. Sind die Begünstigten der Stiftung - wie in vielen Fällen - jedoch Familienmitglieder, kommt bisher aufgrund der niedrigeren Steuerklasse ein Satz von höchstens 15 Prozent zum Tragen. Offizielle Stiftungsgründungen in Liechtenstein werde es mit der neuen 25-Prozent-Regel von Österreich aus wohl nicht mehr geben, so Bruckner.
Weniger Interesse
Doch auch in Österreich rechnet Bruckner kaum noch mit Stiftungs-Neugründungen. Da es ab August keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr gibt, die Einbringung von Vermögen in Stiftungen aber nach wie vor mit 5 Prozent besteuert wird, könnte das Interesse geringer werden, etwa Unternehmen zur Nachfolgesicherung in eine Stiftung zu packen. Bis Ende Juli geht Bruckner jedoch gleich überhaupt von einem "totalen Stillstand" bei Stiftungen aus: Schließlich will Finanzminister Wilhelm Molterer die Entnahme von Substanzvermögen nur dann von der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer befreien, wenn dieses nicht vor August 2008 in die Stiftung eingebracht worden ist.
Damit möchte Molterer verhindern, dass Stifter gegenüber jenen bevorzugt werden, die bis dahin Erbschaftssteuer zahlen müssen. Der Verband Österreichischer Privatstiftungen warnt jedoch vor einer "Versteinerung" der früher eingerichteten Stiftungen.