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Parteispenden sollen vermutlich ab 5000 Euro offengelegt werden.
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Wien. Bis Freitag, wenn sich die Regierung zu einer Klausur im Hotel am Kahlenberg zusammenfindet, wird das sogenannte Transparenz-Paket auf dem Tisch liegen. Bis dahin aber sind noch hektische Sitzungen im Gang.
Dieses Transparenzpaket soll die Offenlegung von Parteispenden, das Verhalten von Politikern (Anfütterungsverbot) und Lobbying regeln. Ob auch eine Vereinbarung oder sogar ein Gesetz zu einer Wahlkampfkostenbegrenzung der Parteien noch enthalten sein wird, ist noch nicht geklärt.
Bundeskanzler Werner Faymann hätte - was die Parteispenden betrifft- gerne bundeseinheitliche Regeln. Allerdings ist dafür eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat notwendig, weil Länderbelange betroffen sind. "Unser Ziel ist, am Schluss soll es für alle gelten", sagte der Bundeskanzler am Dienstag nach dem Ministerrat.
Salzburg hat die Latte für die Offenlegung von Parteispenden ja schon ziemlich hoch gelegt: Dort sollen - nach verfassungsrechtlicher Prüfung - bereits Parteispenden ab 500 Euro beim Landesrechnungshof gemeldet werden. Dieser veröffentlicht die Daten dann. In Vorarlberg müssen ab kommendem Jahr Spenden ab 1000 Euro offengelegt werden.
Auf Bundesebene scheinen sich die Verhandler - Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Staatssekretär Josef Ostermayer und Klubobmann Josef Cap für die SPÖ sowie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, Finanzministerin Maria Fekter sowie Klubobmann Karlheinz Kopf für die ÖVP - bei einer Veröffentlichungspflicht ab 5000 Euro einzupendeln. Bisher mussten die Parteien Spenden ab 7000 Euro zwar an den Rechnungshofpräsidenten melden. Dieser durfte diese aber nur sammeln. Weder konnte er nachfragen noch sie veröffentlichen. Die neue Regelung habe daher eine ganz andere Qualität, erklärte ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch der "Wiener Zeitung".
Chefverhandler Hundstorfer kann sich vorstellen, dass die Länder individuelle Wertgrenzen festlegen. Diese könnten aber nur niedriger sein als der vom Bund festgelegte Schwellenwert.
Noch völlig offen ist, wie erwähnt, ob auch eine Wahlkampfkostenbeschränkung vereinbart wird. Rauch kann sich vorstellen, bei fünf oder sechs Millionen Euro pro Partei ein Limit zu setzen - auch Strafzahlungen seien möglich. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas kann sich vorstellen, dass es für Landtags- oder Nationalratswahlen unterschiedliche Limits gibt.
Ebenfalls noch Gegenstand der Verhandlungen ist der Umgang mit parteieigenen Unternehmen. ÖVP-Obmann Vizekanzler Michael Spindelegger möchte haben, dass es künftig gar keine parteinahen Unternehmen mehr geben soll. Kanzler Faymann hat kein Problem mit Betrieben im Nahbereich von Parteien, wenn es die notwendige Transparenz gebe.
Beim Anfütterungsverbot hat Justizministerin Beatrix Karl zuletzt ihren Gesetzesentwurf verschärft. Strafbar ist demnach Bestechlichkeit "mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen". Strafbar ist dies mit bis zu zwei Jahren Haft, bei einem Wert von mehr als 3000 Euro mit bis zu drei Jahren und bei mehr als 50.000 Euro mit sechs Monaten bis fünf Jahren. Erlaubt sind nur "geringfügige Vorteile" - was eine Grenze von 100 Euro bedeutet.