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Der österreichische Hedge-Fonds-Anbieter Quadriga/Superfund hat in den vergangenen Jahren nicht nur mit seinem Sport-Sponsoring (Bundesliga-Fußballklub Pasching) sondern auch mit den hohen Ertragsraten seiner Hedge-Fonds von durchschnittlich mehr als 20% pro Jahr Schlagzeilen gemacht. Doch die Entwicklung der neuen Superfunds sieht weniger gut aus: Seit dem Start 2003 hat der Superfund A 17,1% verloren, der Superfund B 25,9% und der Superfund C 36,4% geht aus der deutschen Homepage von Quadriga/Superfund hervor. Dem nicht genug, hat das Unternehmen in Deutschland und Österreich mit rechtlichen Problemen zu kämpfen.
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In Deutschland musste Quadriga/Superfund diese Woche ihren Produktvertrieb einstellen, denn aus Sicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) handelt es sich um "unerlaubte Geschäfte", da dem Unternehmen eine erforderliche Erlaubnis fehle.
In Österreich hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Frühjahr 2003 gegen die damaligen Vorstände der Quadriga AG ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und im Juli 2004 eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von jeweils 5.000 Euro wegen unerlaubten Betreibens von Bankgesschäften der Quadriga AG verhängt. Laut Quadriga wurde geprüft, ob bei der Ausgabe der Quadriga-Genussscheine bzw. der Anspar-Genussscheine ein Bankgeschäft gemäß §1 Bankwesengesetz (BWG) betrieben wurde. Die Entscheidung der FMA ist nicht rechtskräftig und in zweiter Instanz vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien anhängig.
Der Anwalt und Aufsichtsrat von Quadriga/Superfund, Klaus Kindel bezeichnet die Rechtsansichten der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden als "nicht nachvollziehbar. In Deutschland will das Unternehmen den Produktvertrieb mit geänderter Konstruktion wieder starten. Für bestehende Kunden, die bereits in den Superfund Genussrechten A, B oder C investiert sind ergäben sich durch den Vertriebs-Stopp keinerlei Änderungen, versicherte Quadriga und verteidigt seine Anlagestrategie: "Kursrückgänge sind systembedingt - das möchte ich ganz klar hervorheben", sagte Quadriga Asset Management-Geschäftsführer Helmut Spitzer am Freitag vor Journalisten. Bisher seien zwischenzeitliche Verluste nach 12 Monaten aber nahezu immer aufgeholt worden, so Spitzer weiter mit Hinweis auf die empfohlene Mindestbehaltedauer von drei Jahren. "Man muss bereit sein, ein gewisses Risiko einzugehen, um Kurschancen nutzen zu können".
In Anbetracht des Eingreifens der FMA fordert Superfund-Vorstand Alexander Bäck für Österreich nun ein alternatives Investmentgesetz, um den regulierungsfreien Raum für Genussscheinmodelle zu beseitigen. Für den Fall, dass es zu keiner befriedigenden Änderung der Gesetzeslage kommen sollte, überlege man ein Abwandern aus Österreich. "Es gibt Alternativen, die von uns aber nicht präferiert werden", sagte Kindel. Der FMA wirft er "eklatante Verfahrensmängel" vor, ihre Entscheidung hält er für "rechtlich völlig verfehlt und unhaltbar". Er gehe davon aus, dass der Unabhängige Verwaltungsenat die Entscheidung der FMA aufheben werde. Die FMA weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Sie habe in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrages angemessen, rechtzeitig und korrekt gehandelt. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Quadriga/Superfund fordert die FMA nun erneut eine nachhaltige Erhöhung des Strafrahmens für Verwaltungsübertretungen im Finanzmarktbereich auf zumindestens 200.000 Euro.
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Lexikon
Genussscheine verbriefen das Genussrecht am Reingewinn oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genussrecht beinhaltet weder ein Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen.
Hedge Fonds sind hochspekulative Fonds, die ihr Fondsvermögen hauptsächlich in Finanzderivaten wie Termingeschäften anlegen. Durch die Hebelwirkung solcher Anlageinstrumente soll ein überdurchschnittlicher Ertrag erwirtschaftet werden.
Termingeschäfte sind Geschäfte, bei denen die Erfüllung nach Geschäftsabschluss nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Qualität, die Menge, der Preis und der Erfüllungszeitpunkt werden beim Geschäftsabschluss festgelegt. Man unterscheidet zwischen unbedingte Termingeschäfte (Futures) und bedingte Termingeschäfte (Optionen).
Optionen garantieren das Recht, innerhalb eines definierten Zeitraums einen bestimmten Basiswert zu einem fixen Preis kaufen oder verkaufen zu können.
Futures sind Verpflichtungen, zu einem genau definierten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert, zum Beispiel eine Anhleihe, zu einem vorher fesgelegten Preis kaufen oder verkaufen zu müssen.
Quelle: Wr. Börse "Börsebegriffe"