Grasser wird zu Bauprojekt befragt. Seine Anwälte zeigen Journalistin an.
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Wien. Der Linzer Terminal Tower stand bei der Befragung von Karl-Heinz Grasser am Mittwoch im Mittelpunkt des Buwog-Prozesses. Im Wiener Straflandesgericht wurde insbesondere die Frage erörtert, inwieweit der damalige Finanzminister in das Immobilienprojekt eingebunden war.
Die Finanzbehörden haben sich 2006 in das Bürogebäude neben dem Linzer Bahnhof eingemietet. Es wurde von der Raiffeisen OÖ und der Porr errichtet. Laut Anklage soll Grasser sich so lange gegen die Übersiedelung der Behörden in den Turm gewehrt haben, bis 200.000 Euro Schmiergeld an ihn, Walter Meischberger, Ernst-Karl Plech und Peter Hochegger geflossen sind.
Die Angeklagten bestreiten das. Meischberger gibt an, dass er 200.000 Euro erhalten habe, das Geld sei ihm aber legal als Provision von der Porr für seine jahrelange gute Beratungsarbeit für den Konzern überwiesen worden. Grasser meinte am Mittwoch: "Ich war mit dem Terminal Tower im Grunde nicht befasst." Für die Suche nach Liegenschaftsstandorten sei er nicht zuständig gewesen.
Mit dem Thema befasst war Grasser aber im Dezember 2005, als er sich mit den zuständigen Ministeriumsbeamten traf. Die Beamten standen dem Projekt positiv gegenüber und plädierten für die rasche Einmietung. Grasser bremste sie ein und drängte auf weitere Verhandlungen.
Die Aktenvermerke
Das habe er gemacht, weil es Proteste der Linzer Finanzmitarbeiter gegen die Übersiedelung gegeben habe. Er sei verärgert gewesen, dass seine Beamten einfach über die Sorgen der Kollegen drüberfahren wollten. Durch die weiteren Verhandlungen habe man den Mietpreis senken und die Mitarbeiter zufriedenstellen können.
Richterin Marion Hohenecker konfrontierte Grasser mit Mails und Aktenvermerken, laut denen Grasser eine größere Rolle beim Projekt gespielt haben könnte. So ist darin davon die Rede, dass er bei Besprechungen teilgenommen hat und Anweisungen gegeben hat. Grasser bestreitet das, es handle sich um Missverständnisse und Falschinformationen. Sein Name sei oft als Synonym für Aktivitäten des Finanzministeriums im Allgemeinen verwendet worden. Deswegen komme er öfters in Dokumenten vor, so Grasser.
Vor seiner Befragung ging es hitzig zu. Grassers Anwälte beantragten, das Live-Tickern aus dem Saal zu verbieten. Hohenecker behielt sich die Entscheidung darüber vor. Sie betonte aber, dass die Öffentlichkeit eine wesentliche Säule des Strafverfahrens sei.
Die Anwälte kritisierten auch ein APA-Interview mit der Ex-Grünen-Abgeordneten Gabriele Moser, die 2009 die Causa Buwog angezeigt hatte. Moser hatte in dem Interview eine Zwischenbilanz über den Prozessverlauf gezogen. Das sei eine verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren, so die Anwälte. Sie haben eine Sachverhaltsdarstellung gegen die APA-Journalistin und Moser eingebracht. Der Redaktionsbeirat der APA zeigte sich empört. Er wertete das Vorgehen als "Angriff auf die Pressefreiheit".