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TV-Rechte: Fußballligen fürchten Millionenverluste

Von WZ Online (rie)

Europaarchiv

EU-Kommission für Öffnung des Marktes. | Eine Klage der englischen Premier League gegen eine im Pay-TV-Bereich tätige Firma könnte für erhebliche Umwälzungen im TV-Rechte-Verkauf der großen europäischen Fußball-Ligen sorgen.


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Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) war ursprünglich für Dienstag anvisiert worden, wurde nun aber auf 2010 verschoben.

In dem Verfahren soll geklärt werden, ob der Verkauf von Fernsehrechten nach Ländern noch mit dem EU-Recht vereinbar ist. Medienkommissarin Viviane Reding strebt eine Öffnung der TV-Rechte an. Sollte der Markt tatsächlich liberalisiert werden, hätte dies weitreichende Folgen - vor allem für die großen europäischen Ligen. Dann dürfte nämlich die TV-Anstalt, die die Live-Übertragungsrechte für eine nationale Liga erwirbt, die Spiele nicht nur in einem Land, sondern in allen 27 EU-Ländern ausstrahlen.

Da die Erlöse aus der TV-Vermarktung für Ligen und Vereine zu den wichtigsten Einnahmequellen geworden sind, würde eine Liberalisierung erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Die deutsche Bundesliga (DFL) etwa, die die Live-Rechte an den Pay-TV-Sender Sky verkauft hat, müsste mit einem Einnahmen-Minus von rund zwei Millionen Euro rechnen.

Vorteile für Konsumenten

Für die Konsumenten brächte die Liberalisierung freilich Vorteile. Sie könnten sich bislang urheberrechtlich geschützte Sendungen ausländischer TV-Sender ansehen - und müssten dafür in der Regel auch noch weniger zahlen.

Pub-Besitzerin sparte sich mit griechischer Decoder-Karte Geld

Auslöser der Klage der Premier League war eine britische Pub-Besitzerin, die in ihrem Lokal in Portsmouth mit einer von "QC Leisure" vertriebenen griechischen Decoder-Karte die englischen Spiele zeigte und sich damit eine Menge Geld sparte. Statt 6.672 Euro für den englischen Bezahlsender BSkyB zahlte die Lokal-Inhaberin lediglich 890 Euro pro Jahr an den griechischen Pay-TV-Sender Nova. Die Klage wurde vom Londoner High Court an den EuGH verwiesen. Ein genauer Termin für das Verfahren in Luxemburg steht noch nicht fest.