Unter medialer Aufmerksamkeit sind im Untersuchungsausschuss die Argumentationslinien und Diskussionen entlang der Sollbruchstelle Regierung/Opposition verlaufen. Die Fakten gingen in durchaus emotional geführten Auseinandersetzungen oftmals verloren. Daher möchte ich drei Punkte feststellen:
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1. Der U-Ausschuss hatte einen klaren Untersuchungsauftrag, der erfüllt wurde.
2. Er hat keinen Hinweis auf Verfehlung von Ministern gegeben.
3. Er hat gezeigt, wie wichtig die Weiterentwicklung dieses Kontrollinstruments ist.
Zum ersten Punkt: Am 10. Juli wurde die Einsetzung des U-Ausschusses mit einem klar definierten Untersuchungsauftrag beschlossen. Er sollte sich mit der Frage beschäftigen, ob in den letzten drei Jahren Mandatare von ausländischen Geheimdiensten beeinflusst wurden (Fazit: nicht bewusst), selbst Bespitzelungen in Auftrag gegeben haben (nein) und ob die parlamentarische Immunität von den Strafverfolgungsbehörden ignoriert wurde (teilweise). Andere von den Oppositionsparteien gewünschte Themen waren nicht Teil des Untersuchungsauftrags. Die Arbeit des U-Ausschusses brachte eine Reihe von konkreten Ergebnissen.
An die Politik lassen sich nun folgende Handlungsaufträge, die auch ein Zeichen für die erfolgsreiche Arbeit des U-Ausschusses sind, formulieren:
1. Es braucht eine neue Form der parlamentarischen Kontrolle der Staatsanwaltschaft. Die Justizministerin hat bereits Maßnahmen - wie die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien - angekündigt. Ermittlungsaufträge sollen in Zukunft schriftlich festgelegt werden.
2. Für die Nebenbeschäftigung von Polizisten müssen klare Regelungen geschaffen werden.
3. Rechtsextremismus - vor allem online - muss verstärkt bekämpft werden.
4. Bei den Rechten von Zeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht schlechter gestellt sind als Beschuldigte (zum Beispiel beim Abhören von Telefongesprächen).
Zum zweiten Punkt: Im Gegensatz zu anderen U-Ausschüssen der Vergangenheit wurden diesmal von den Ministerien alle angeforderten Akten zu Verfügung gestellt. Zusätzlich konnten offene Fragen durch Ladungen von Auskunftspersonen geklärt werden. Dabei gab es keinen Hinweis auf Ministerverfehlungen, eine Ladung von (ehemaligen) Ministern war daher nicht vonnöten.
Zum dritten Punkt: Ich stehe nach wie vor dazu, den U-Ausschuss als Minderheitsrecht zu verankern. Allerdings muss hierzu das Instrument weiterentwickelt und ein Modell gefunden werden, das allgemeine Akzeptanz findet. Mein Ziel ist jedenfalls mehr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit. Dies gilt auch für den Untersuchungsausschuss.
Josef Cap ist Klubobman der SPÖ.