Mitarbeiter erheben zustehende Ansprüche auf Novembergehalt und Weihnachtsgeld.
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Wien. Die bedrückende Situation der Zielpunkt-Angestellten und deren bestehende Forderungen, wie etwa ausstehende Gehäter, sollen durch ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiterkammer und des ÖGB abgefedert und beziehungsweise gelöst werden.
In einer Aussendung hat die Arbeiterkammer (AK) nun einen ersten Zwischenbericht nach den abgehaltenen Betriebsversammlungen vorgelegt. Darin heißt es: "In den letzten Tagen wurden österreichweit auf zahlreichen Betriebsversammlungen und in vielen Einzelgesprächen die Zielpunkt-Beschäftigten über ihre Situation und die weitere Vorgangsweise informiert. Dabei konnten die Betroffenen durch Unterzeichnung einer Vollmacht den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen von AK und ÖGB (ISA) mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Die Vertretung aller Beschäftigten, auch die aus anderen Bundesländern, hat die AK Wien übernommen. Für all jene, die noch keine Vollmacht erteilt haben, besteht diese Möglichkeit aber weiterhin. "Kein Beschäftigter von Zielpunkt wird alleine gelassen. Wer wegen Krankheit oder einem anderen Grund noch nicht die Vollmacht unterzeichnet hat, soll das möglichst rasch bei der jeweils für das Bundesland zuständigen Arbeiterkammer machen. Je früher wir die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte setzen können, umso früher bekommen die Menschen ihr Geld vom Insolvenzentgeltfonds. Wirklich gut geht’s aber nur, wenn alle – wirklich alle – an einem Strang ziehen", sagt Klaus Schmidtbauer, Insolvenz-Experte im ISA."
Erhoben und angemeldet
Im nächsten Schritt werden für alle die zustehenden Ansprüche und Forderungen (Novembergehalt, Weihnachtsgeld) erhoben, mit der Lohnverrechnung abgeglichen und dann zur Anerkennung der Forderungen beim Insolvenzgericht angemeldet und bei der Insolvenzentgeltfons-Service GmbH (IEF-Service GmbH) beantragt. Nach Vorliegen der Anerkenntnisse durch den Masseverwalter kann die IEF-Service GmbH mit der Auszahlung beginnen.
Für Anfragen von Zielpunkt-MitarbeiterInnen wurde bei der AK Wien eine Hotline eingerichtet: 01-50165 – 360, Mo bis Do 8.00 bis 14.00 Uhr
Mehr Information auch auf: www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Insolvenz/Zielpunkt.html