Für Innenminister Sobotka ist der Arbeitsmarkt jetzt schon überlastet.
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Wien. Geht es nach Innenminister Wolfgang Sobotka, sollte die von der Regierung bereits beschlossene Notverordnung lieber heute als morgen schlagend werden. Nicht weil die Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen schon überschritten wäre - im ersten Halbjahr 2016 wurden knapp 25.700 Anträge gestellt, der Trend ist rückläufig. Auch nicht, weil es zu wenige Plätze für Flüchtlinge gibt - Mitte Juli gab es in Österreichs bestehenden Notquartieren eine Kapazität von 2600 freien Plätzen. Für Sobotka sei die Obergrenze erreicht, weil der Arbeitsmarkt voll sei, sagte er im Monat Juni in einem Interview mit den "Oberösterreichische Nachrichten".
Über 25.000 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte sind aktuell arbeitssuchend gemeldet oder befinden sich in Schulungen, das sind 6,6 Prozent der gesamt knapp 380.000 Arbeitslosen. Gegenüber dem Vorjahr (über 17.000 arbeitslos gemeldete Flüchtlinge) sind fast 8000 Personen hinzugekommen - in den nächsten Wochen wird die Zahl weiter ansteigen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 90.000 Asylanträge gestellt, etwa die Hälfte dieser Menschen wird Asyl bekommen. Die meisten werden aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse sowie fehlender Berufsqualifikation beim AMS als arbeitslos vorgemerkt werden.
Der Trend auf dem Arbeitsmarkt scheint also Sobotkas These zu untermauern. Ob die sich verschärfende Situation am Jobmarkt aber geeignet ist, die Notverordnung tatsächlich wirksam zu machen, war zumindest am Montag aus dem Sozialministerium nicht zu erfahren. Die von der Notverordnung thematisch betroffenen Ressorts (Soziales und Arbeitsmark, Gesundheit, Bildung und Integration) berichten dem Innenministerium regelmäßig über ihre jeweilige Situation die Flüchtlinge betreffend. Ob die gestern veröffentlichten Zahlen vom Sozialministerium dem Innenminister eher mit besorgten oder eher mit gelassenen Worten vorgelegt wurden, wollte keines der beiden Ministerium der "Wiener Zeitung" sagen.
Unterschiedliche Annahmen
Glaubt man den Prognosen der Wirtschaftsforscher sieht die Zukunft für die Flüchtlinge am Arbeitsmarkt alles andere als gut aus. Die vom Institut für Höhere Studien (IHS) und von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) im Dezember 2015 vorgelegten Modelle gehen in ihren Annahmen dennoch weit auseinander.
Die OeNB stützt sich in ihrer Prognose auf Vergleichswerte aus Deutschland und Schweden, denen zufolge im Jahr 2017 nur knapp 10 Prozent der zugezogenen, asylberechtigten Personen einen Job gefunden haben. Das IHS ist optimistischer: Für das laufende Jahr prognostizieren die Wirtschaftsforscher 10 Prozent der Flüchtlinge in Beschäftigung, 60 Prozent als arbeitslos gemeldet und 30 Prozent in Schulungen, für 2017 sollen, so das IHS, 40 Prozent in Beschäftigung sein, 40 Prozent arbeitslos und 20 Prozent in Schulungen. Schon allein die Diskrepanz der Modelle von OeNB und IHS lässt vermuten, wie schwierig eine einigermaßen treffsichere Prognose ist. Beide Prognosen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zu erwartende Arbeitslosigkeit bei Flüchtlingen stark vom Erfolg der Integrationsbemühungen am Arbeitsmarkt abhängig ist.
Flüchtlinge in Lagern warten zu lassen statt sie zu integrieren sei, abgesehen von der menschlichen Seite, ökonomisch nur dann sinnvoll, wenn sie lediglich kurz bleiben oder auf Dauer nicht am Arbeitsmarkt integrierbar sind, sagte IHS-Wirtschaftsexperte Helmut Hofer vor geraumer Zeit. Die Krisenherde in Syrien, dem Irak oder in Teilen Afghanistans, so scheint es, werden sich aber nicht so bald beruhigen.
Mit anderen Worten: Die vielen tausend Menschen werden zu einem großen Teil hier bleiben und nach und nach auf den Arbeitsmarkt drängen. Wann also ist eine für den Arbeitsmarkt nicht mehr vertretbare Überlastung erreicht? Kein Experte aus den führenden Instituten Österreichs beziehungsweise in den Ministerien für Soziales und Inneres möchte darüber ein Urteil abgeben. Jede Aussage darüber wäre reine Spekulation, so der Tenor.
Staatliche Entscheidung
Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer ist einer der Autoren des von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur rechtlichen Durchführbarkeit der Notverordnung. In den relevanten Bereichen sei Österreich "fast überall an der Grenze dessen, was leistbar ist, angelangt - oder ist dabei, die Grenze zu überschreiten", sagt er.
Die Entscheidung, wann der Arbeitsmarkt so überlastet ist, dass eine "Störung der öffentlichen Ordnung" gegeben ist - und eine solche muss laut Obwexer gegeben sein, damit die Notverordnung greifen kann -, sei eine politische Entscheidung des betroffenen Staates. "Und die kann auch der Europäische Gerichtshof Österreich nicht abnehmen", sagt der Europarechtler. Der Spielball liegt nach den Worten des Europarechtlers also bei der Regierung beziehungsweise bei Innenminister Sobotka.
Laut den jüngsten Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) haben rund zehn Prozent jener Menschen, die im vergangenen Jahr Asyl oder subsidiären Schutz erhielten, und in den letzten 18 Monaten einen Job gesucht haben, Ende Juni eine Beschäftigung gefunden. Das sind etwas mehr 950 Personen. Gegenüber der "Wiener Zeitung" schlüsselt das AMS diese Zahl nach Herkunftsländer auf. 41 Prozent davon sind Afghanen, 33 Prozent Syrer, heißt es aus der AMS-Bundesgeschäftsstelle. Zwei jener Länder, auf die im vergangenen Jahr die meisten Asylanträge entfielen. In den Zahlen enthalten sind zudem noch weitere Herkunftsländer. Darunter auch iranische und russische Staatsbürger, davon wiederum mehrheitlich Tschetschenen.
Erfolgreiche Maßnahmen?
Ob die Aussichten für Flüchtlinge, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, weiterhin mäßig bleiben, hängt sehr stark von Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen ab. Wie weit hier der Fortschritt ist, ist unklar. Ebenso gibt es nur wenige beziehungsweise nur vage Informationen über die tatsächlichen Qualifikationen der Flüchtlinge. Das AMS führt dazu einen Kompetenzcheck durch - neue Ergebnisse soll es im Herbst dieses Jahres geben.
Abzuwarten bleibt auch, welche kurz- und mittelfristigen Erfolge die ab 1. August geltende Ausbildungspflicht für Jugendliche bringen wird. Erziehungsberechtigte müssen ab sofort dafür sorgen, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs entweder eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung absolvieren - das gilt auch für asylberechtigte jugendliche Flüchtlinge. Verstöße werden fortan mit Geldstrafen bis zu 500 Euro sanktioniert. Sozialminister Alois Stöger setzt außerdem auf den leichten Aufwärtstrend der österreichischen Wirtschaft.
Ist der vorsichtige Optimismus berechtigt? Viele der Flüchtlinge, das zeigen die AMS-Daten, werden weiterhin auf die Mindestsicherung angewiesen sein. Über 3000 beim AMS vorgemerkte Personen erhielten Ende Juli dieses Jahres neben einem bereits erworbenen Leistungsanspruch einen Teil der Mindestsicherung und sind "Aufstocker". 14.378 bezogen die volle Variante. Ob gerechtfertigt oder nicht - es gehe darum, die Notverordnung möglichst rasch in Kraft zu setzten, wird Innenminister Sobotka wohl auch in nächster Zeit nicht müde werden zu betonen.