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Über enge Grenzen hinaus

Von Walter Hämmerle

Politik

Für eine "optionale Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer" tritt Bundesratsvizepräsident Jürgen Weiss im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" ein. Auf diese Weise könnte etwa der Handlungsspielraum für Grenzregionen vor dem Hintergrund der zunehmenden Regionalisierung Europas erhöht werden. Der ehemalige Föderalismusminister warnt all jene, die sich vom geplanten "Österreich-Konvent" eine weitere Schwächung der Länder wünschen: Österreich führe das Attribut eines Bundesstaates ohnehin nur eingeschränkt. Noch weniger Föderalismus und das in der Verfassung verankerte Grundprinzip des Bundesstaates sei nicht mehr gewährleistet.


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Da die europäische Integration vor keinem Lebensbereich Halt mache, werde die Frage der Kompetenzzuteilung zur entscheidenden Herausforderung, ist Weiss überzeugt. So seien etwa in Bereichen wie der Raumordnung, im Bauwesen oder der Sozialpolitik durchaus regional unterschiedliche Regelungen wünschenswert. Erreicht werden könnte dies über eine "abgestufte Verdichtung" der Gesetzgebung.

Im Zuge der zunehmenden Regionalisierung Europas müsse man auch Überlegungen anstellen, wie der Handlungsspielraum der Grenzregionen gesteigert werden kann. Für diesen Bereich kann sich Weiss etwa eine projektorientierte grenzüberschreitende "optionale Gesetzgebung" für Fragen der Raumordnung und des Wirtschaftsstandortes vorstellen. Gerade ein solches Modell sei ein Beispiel für einen offenen Zugang bei der Kompetenzneuordnung zwischen Bund und Ländern in Österreich.

Es gibt keine ideale Größe für Staaten

Für Weiss ist es eine "Illusion zu glauben, ein Staat wie Österreich könnte von einer Stelle aus zentral regiert werden". Die Menschen bräuchten Anknüpfungspunkte für ihre politischen Entscheidungen in der Nähe. Die Probleme, die sich aus der Zusammenlegung gewachsener Strukturen ergäben, hätte man schon bei der Zusammenlegung von Gemeinden in den 70er Jahren gesehen. Dementsprechend wenig hält Weiss von der Suche nach der idealen Größe von Staaten, Ländern oder Gemeinden: "Es gibt keine theoretisch ableitbare ideale Größe für Staaten".

Traurige Geschichte der Bundesstaatsreformversuche

Bisher blieb der Geschichte der Bundesstaatsreform in Österreich ein glückliches Ende versagt. Kaum einer weiß dies besser als Weiss, der in der großen Koalition zwischen 1991 und 1994 als Minister für die Bereiche Föderalismus und Verwaltungsreform zuständig war. Schon damals wollte man im Hinblick auf den sich abzeichnenden EU-Beitritt die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu ordnen. Zwar einigte man sich im Oktober 1992 im so genannten Paktum von Perchtoldsdorf auf eine politische Vereinbarung, dann war jedoch die politische Reformkraft erschöpft. Mit dem Verlust der Zweidrittelmehrheit von SPÖ und ÖVP bei den Nationalratswahlen 1994 rückte ein Beschluss der Vereinbarung schließlich endgültig in weite Ferne.

Konvent braucht genaue Vorgaben

Dementsprechend hat sich der Handlungsdruck bis heute weiter verstärkt: Nach wie vor fehle eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen der europäischen Integration. Umso notwendiger sei daher die "genaue Formulierung" der Aufgaben des Österreich-Konvents, ist Weiss überzeugt. Statt dessen ist jedoch vorgesehen, dem Konvent weitgehend freie Hand bei der Aufgabenformulierung zu lassen. Lediglich die Bausteine der Verfassung sollen der Rahmen sein.

Zu diesen Grundprinzipien zählt auch der Bundesstaat. Da jedoch Österreich ohnehin das Attribut Bundesstaat "nur eingeschränkt" führe, ist nach Ansicht Weiss' viel Verlust an Länderkompetenzen nicht mehr möglich, soll der Bundesstaat nicht endgültig zu einer inhaltsleeren Schablone werden. Für Weiss ist somit auch längst noch nicht ausgemacht, dass die Ergebnisse des Konvents zu einer Stärkung der Länder führen werden, wie mancherorten bereits gemutmaßt wird.

Mitwirkung der Länder wird wichtiger

Keinen Zweifel lässt Weiss an seiner Überzeugung, dass die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung in Zukunft wichtiger werden wird. Derzeit komme über den Bundesrat die Meinung der Länder nicht entsprechend zum Ausdruck.