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Über UNO-Einsatz kann das Volk nicht entscheiden

Von Brigitte Pechar

Politik
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Die Göttin der Weisheit ist gefragt, wenn es um die sinnvolle

Regierung berät: Welche Begehren sind zulässig, welche nicht und wer prüft das?


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Wien. Soll Österreich an einer UNO-Mission teilnehmen? Soll Österreich die Glühbirnen wieder einführen? Soll in Österreich die Todesstrafe wiedereingeführt werden? Über solche und ähnliche Fragen wird das Volk auch in Zukunft nicht abstimmen dürfen. So viel scheint bereits vor einer Einigung auf das Demokratiepaket fix zu sein. Die Regierung verhandelt noch sehr intensiv und will dieses Kapitel Ende Juni im Verfassungsausschuss fixieren. Allerdings braucht sie dafür die Unterstützung von den Grünen oder der FPÖ. Und die Opposition hat sich bereits auf ein eigenes Demokratiepaket geeinigt.

Fixierung von Ausschließungsgründen

Ob jetzt ein Volksbegehren 250.000 - wie von der Opposition vorgeschlagen - oder 635.000 Unterstützer - wie das die ÖVP will - braucht, um zu einer Volksbefragung zu gelangen, scheint gar nicht so sehr der Dreh- und Angelpunkt zu sein. So ist es für Nationalratspräsidentin Barbara Prammer wesentlich entscheidender, welche Ausschließungsgründe es für Volksbefragungen geben soll und wer darüber entscheiden soll - infrage käme etwa der Legislativdienst des Parlaments oder der Verfassungsgerichtshof. Letzterer stünde für eine "politikferne Entscheidung". Ausschließungsgründe wären aus Prammers Sicht etwa Verletzungen des Völkerrechts, der Menschenrechte oder des EU-Rechts.

Genau darum geht es auch in der Debatte zwischen SPÖ und ÖVP im Moment. Wobei die ÖVP in ihrem Entwurf bereits für sich geklärt hat, was nicht einer Volksbefragung unterzogen werden darf: Volksbegehren, die einer Gesamtänderung der Bundesverfassung entsprächen; Volksbegehren, die gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen würden; Volksbegehren, die einen Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs darstellten, und Volksbegehren, die eine Verletzung oder Abschaffung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten bewirken.

Wer den Gesetzestext für Volksbegehren prüfen soll, scheint aber noch nicht ausdiskutiert zu sein.

Dass die Entscheidung darüber, ob ein Volksbegehren als umgesetzt gilt, "in der Hand" des Nationalrats bleibt, hält Prammer für sehr klug. Das sieht der ÖVP-Vorschlag vor.

Volksbegehren sollen keine Wunschkonzerte sein

Weiters wertet Prammer positiv, dass im Oppositionsentwurf vorgesehen ist, dass es Volksbegehren nur mit Gesetzestext geben kann und es sich um keine "Wunschkonzerte" handelt. Über all diese Fragen gelte es, rasch Einvernehmen herzustellen. Aber die Präsidentin ist optimistisch, schließlich sei man "noch nie so nah beieinander gelegen".

Mittwoch, Donnerstag und Freitag sind Plenartage und dann gibt es noch drei Tage Nationalratssitzung im Juli - ehe sich die Parlamentarier auf Urlaub begeben. Tagungsbeginn sollte - so ist es der Wunsch der Präsidiale - der 9. September sein. Das wäre eine Woche früher als gesetzlich vorgesehen. Prammer sieht dadurch Erleichterungen, weil während der Tagung Sondersitzungen einfacher zu beantragen seien. Reguläre Sitzungen wird es nach den Juli-Sitzungen bis nach der Nationalratswahl keine geben.