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Die Übernahmekommission, eine weisungsfreie "Mischung" aus Verwaltungs- und Gerichtsbehörde, hat nach den ersten drei Jahren ihres Bestehens Bilanz gezogen und dabei noch bestehende Lücken in der gegenwärtigen Gesetzeslage aufgezeigt.
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So sollen bislang legale Möglichkeiten zu Umgründungen "reduziert" werden, forderte der Vorsitzende der Übernahmekommission, Konrad Fuchs, gestern in einer Pressekonferenz. Daneben sollten Tauschangebote gesetzlich möglich werden sowie der per Gesetz vorgesehene Paketabschlag bei Pflichtangeboten von maximal 15% gestrichen oder stufenweise auf Null gesenkt werden. "Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Aktienkultur", so Fuchs.
Außerdem solle eine "Nachbesserungsfrist" von 6 bis 12 Monate aufgenommen werden. Zwar könnte ein solcher Abschlag per Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen werden, allerdings haben laut Fuchs bisher nur 5 ÖIAG-Unternehmen, darunter die Austria Tabak, davon Gebrauch gemacht. Notwendig sei auch eine Verbesserung der Delisting-Regelungen.
Seit ihrer Gründung 1999 hat die Übernahmekommission insgesamt 46 Fälle behandelt, davon 13 öffentliche Barangebots-Verfahren. Das vergangene Jahr war für die Kommission das volumenmäßig stärkste Jahr, wie der stellvertretende Vorsitzende Winfried Braumann erklärte. Es wurden 20 (2000:17) Fälle betreffend 17 börsenotierte Gesellschaften bearbeitet, davon 2 (2000: 6) öffentliche Barangebote (Lauda Air, Austria Tabak), nachdem der Verkauf der Lenzing AG an die CVC wegen Einwänden aus Brüssel nicht zu Stande kam. In beiden Verfahren kam es zu einem Pflichtangebot für die Streubesitzaktionäre. Die übrigen 18 Verfahren waren so genannte Anzeigeverfahren (Änderungen bei Tochtergesellschaften, Einbringung in Stiftungen, Änderungen in Syndikaten, Sanierungsmaßnahmen) bzw. sonstige Verfahren wie Nachprüfungs- bzw. Strafverfahren.
Derzeit sind bei der Übernahmekommission zwei offizielle Verfahren anhängig - das Übernahmegebot der Quadriga Capital Ltd für die Austria Haustechnik (AHT) und das Angebot der deutschen Voith für die Voith Paper.
Die Übernahmekommission ist mit der Verabschiedung des Übernahmegesetzes (ÜbG) entstanden, das per 1. 1. 1999 in Kraft getreten ist. Das ÜbG regelt im wesentlichen die Gleichbehandlung der Aktionäre bei Kontrollwechsel.
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