Gutschriften müssen sofort aufs Konto gebucht werden. | Bank haftet bei Fehlüberweisungen. | Wien. Derzeit landet überwiesenes Geld oft erst nach einigen Tagen am Konto. Ab 2012 ist damit Schluss - das Geld darf bei elektronischen Zahlungsaufträgen in Euro nur einen Bankwerktag unterwegs sein. Bis jetzt gibt es keine derartige Regelung, die Überweisungen zeitlich beschneidet. Ab November tritt - bis 2012 - eine Übergangsfrist von maximal drei Tagen in Kraft - für alle Überweisungen in Euro, die mit E-Banking gemacht werden. Egal ob innerhalb Österreichs oder innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Zahlungen per Erlagschein dürfen ab November nur noch drei Tage dauern, ab 2012 gilt dann eine Frist von zwei Tagen.
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Für Zahlungsaufträge in den Landeswährungen der EWR-Staaten außerhalb der EU (Island, Liechtenstein und Norwegen) beträgt die Frist ab 2012 maximal vier Tage.
Grund für all diese Neuerungen ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das im November in Kraft tritt. Neben schnelleren Überweisungen bringt es auch kostenlose Girokontoauflösung und neue Haftungsregeln.
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt das neue Gesetz: "Viele Bankkunden beschweren sich über eine lange Überweisungsdauer", sagt Benedikta Rupprecht, AK-Finanzdienstleistungs-Expertin. Die AK habe sich jedoch gewünscht, dass die Neuerung ohne Übergangsfrist in Kraft tritt.
Für die Banken bedeutet die Neuerung eine technische Umstellung. Denn derzeit können einige Institute die ab 2012 geltende Frist noch nicht einhalten: Bei der Bank Austria brauche eine Überweisung bis zu drei Tage, sagt Thore Dohse von der Bank Austria. "Bei der Volksbank Wien wird eine Überweisung - auch ins Ausland - in maximal eineinhalb Tagen abgewickelt", sagt Volksbank-Pressesprecher Walter Gröblinger. Die Raiffeisenbank Niederösterreich-Wien erledigt hingegen laut Pressesprecher Peter Wesely bereits jetzt Überweisungen per E-Banking in einem Tag, per Erlagschein in zwei Tagen. Auch Erste Bank und Sparkassen können diese Fristen schon erfüllen, sagt Erste Bank-Zahlungsverkehrsexperte Klaus Mattes.
Gutschrift kommt sofort
Verbesserungen gibt es auch bei der Wertstellung: Ab November werden Euro-Überweisungen sofort gutgeschrieben und somit zinswirksam. Bisher wurde nur bei Abbuchungen der Betrag sofort wertgestellt, bei einer Gutschrift aber nicht: Es war möglich, dass das Geld aufscheint, aber noch nicht zur Verfügung stand. "Die Banken verdienten sich dazwischen durch die Zinsen ein Körberlgeld", sagt AK-Expertin Rupprecht: "Bisher kam es oft zu Irrtümern bei Konsumenten, die manchmal unabsichtlich das Konto überzogen haben."
Bei unberechtigten Abbuchungen können Kunden künftig Lastschriften innerhalb von acht Wochen (56 Tagen) ohne Angabe von Gründen rückerstatten lassen. Bisher lag die Einspruchsfrist bei 42 Tagen.
Gegen nicht autorisierte Buchungen kann nun 13 Monate lang reklamiert werden: Solche ungewünschten Buchungen passieren oft bei Gewinnspielen, warnen die Banken - Unbekannte versuchen am Telefon, den Kontoinhabern deren Daten herauszulocken. Leichter ersichtlich am Kontoauszug werden in Zukunft Spesen, die separat ausgewiesen werden müssen.
Neue Haftungsgrenzen
Mit dem neuen Gesetz dürfen Banken bei der Schließung eines Girokontos keine Gebühren verrechnen. Derzeit verlangen die Institute dafür 10 (Volksbank) bis 16 Euro (Bank Austria).
Bei Fehlüberweisungen haften in Zukunft immer Zahlungsdienstleister - bisher war dies nur bei schuldhaftem Verhalten der Bank garantiert.
Neuerungen kommen ab November auch auf Besitzer von Bankomat- und Kreditkarten zu. Sie können den Vertrag jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen und erhalten nach neuem Recht das anteilige Jahresentgelt rückerstattet.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte haftet der Inhaber bis zur Kartensperre mit höchstens 150 Euro (statt wie bisher mit 72,67 Euro). Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet der Verbraucher nun allerdings voll. Grob fahrlässig ist laut Rupprecht etwa, den Code für die Karte auf einem Zettel in der Brieftasche herumzutragen.
Wissen
Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) tritt in Österreich mit 1. November 2009 in Kraft. Die Novelle setzt eine EU-Richtlinie um, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vereinheitlichen soll.