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Eine Liebesbeziehung zwischen den Fußball-Fans und der Uefa wird das nicht mehr. Mit Schaudern erinnert man sich hierzulande noch an die mitunter grotesken Vorschriften, die der europäische Fußballverband bei der Euro 2008 den Anhängerscharen, den Gastronomen und den Veranstalterstädter abverlangt hat - Stichwort Bier-Diktat und Fanmeilen-Regime. Alles wurde im Vorfeld schriftlich fixiert und zur Not unerbittlich juristisch durchgesetzt. Daher verwundert es nun etwas, dass die Uefa im Zuge der Recherchen der "Wiener Zeitung" über die Smartphone-Pflicht bei der kommenden Euro 2020 den Fans entgegenkommen will. Selbst, wenn gut 1,5 Millionen dieser elektronischen Karten bereits verkauft sind und die Stadienbesucher sich mehr oder weniger schon (zwangs)verpflichtet haben, die technischen Voraussetzungen für die Ticket-Übermittlung zu schaffen - also über ein einwandfrei funktionierendes Smartphone zu verfügen -, könnte auf Wunsch doch das gute alte Papierformat übermittelt werden. Verspricht zumindest die Pressestelle in Nyon. Den hehren Worten müssen nun bald Taten folgen. Denn so wie das Gros der EM-Kartenkäufer von der Smartphone-Pflicht überrascht wurde, so lässt die Info-Politik der Uefa generell stark zu wünschen übrig.
Dass man just bei der logistisch ohnedies herausfordernden ersten paneuropäischen EM in zwölf Ländern ein in dieser Dimension unerprobtes Ticket-System einführt, ist - euphemistisch gesagt - durchaus mutig. Angesichts der auch recht happigen Preise kann man im Sinne des Spiels nur hoffen, dass alles reibungslos über die Bühne geht und jeder, der rechtmäßig ein Ticket erworben hat, auch rechtzeitig im Stadion sitzen kann. Rechtlich sitzt aber die Uefa auf dem längeren Ast - denn wie steht es in den AGBs? "Fehlerhafte E-Tickets gewähren keinen Zutritt zum Stadion."