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Umsatzsteuer-Pilotversuch: Entscheidung im Dezember

Von Harald Waiglein

Wirtschaft
In der Bauwirtschaft ist das "Reverse-Charge-System" bereits Realität. Foto: bilderbox

Soll spätestens mit der Steuerreform 2010 kommen. | Derzeit Mehrheit der Mitgliedsstaaten aber skeptisch. | Wien. Innerhalb der EU laufen derzeit die Verhandlungen auf Hochtouren, ob Österreich im Rahmen eines Pilotversuchs die Umsatzsteuerpflicht im Unternehmensbereich auf den Empfänger einer Leistung übertragen darf. Dieses neue System (derzeit liegt die Steuerpflicht beim Leistungserbringer) wird auch "Reverse-Charge-System" genannt.


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#Prüfung bis Dezember

EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs sagt, die Kommission werde bis Dezember prüfen, ob die Einführung einer solchen Umstellung in nur einem Mitgliedsstaat negative Auswirkungen auf die anderen Mitgliedsstaaten haben könnte. Auf Basis des Ergebnisses dieser Prüfung wird der EU-Finanzministerrat dann im Dezember entscheiden, ob Österreich den Pilotversuch durchführen darf. Sollten die Finanzminister ja sagen, werde das neue Umsatzsteuersystem "spätestens mit der Steuerreform 2010" eingeführt werden, sagt ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer.

Hintergrund der Diskussion ist, dass das jetzige Umsatzsteuersystem samt Vorsteuerabzug für Unternehmen sehr betrugsanfällig ist.

Immer wieder kommt es zu folgender Situation: Eine Firma zahlt an eine andere Firma eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer. Die erste Firma kann nun diese bezahlte Umsatzsteuer von ihrer eigenen Steuerlast als Vorsteuer abziehen, während die zweite Firma die erhaltene Umsatzsteuer an den Fiskus abliefern müsste. Oft geschieht dieses Abliefern nicht - entweder, weil die zweite Firma nicht mehr existiert oder nicht greifbar ist.

Geht die Verpflichtung zur Ablieferung der Umsatzsteuer bei Transaktionen zwischen Unternehmern hingegen auf den Empfänger der Leistung über, dann ist der Steuerschuldner gleichzeitig der Vorsteuerabzugsberechtigte. Es ist somit nicht mehr möglich, dass einerseits Umsatzsteuer nicht bezahlt wird, andererseits dieselbe Umsatzsteuer aber als Vorsteuer abgezogen wird.

In einzelnen Sektoren dürfen Länder das "Reverse-Charge-System" einführen. In Österreich existiert es beispielsweise bereits in der Bauwirtschaft. Für eine Gesamtumstellung ist jedoch ein einstimmiger Beschluss der EU-Finanzminister nötig.