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Asylkoordination: "Ärgerlichstes Kapitel" der Novelle. | Verfassungsjurist Funk kritisiert Verschärfung. | Wien. Die Schubhaft. Kaum ein Punkt im neuen Fremdenrecht, das der Nationalrat am Mittwoch beschlossen hat, ist so umstritten, wie die Ausweitung dieser Maßnahme.
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Konkret werden damit Dublin-Fälle, also Flüchtlinge, die bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt haben und für die daher dieses Land zuständig ist, in Schubhaft genommen. Das gilt künftig auch für Asylwerber, die das festgelegte Gebiet, in dem sie sich während des Verfahrens aufhalten dürfen, überschritten haben oder ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind.
Die Nichtregierungsorganisationen befürchten nun, dass es zu einem massiven Anstieg der Häftlingszahlen kommen wird. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat die Schubhaft für "Tausende unbescholtene Asylwerber pro Jahr" kritisiert. Auch Anny Knapp von der Asylkoordination hält die Ausweitung der Schubhaft für eines der "ärgerlichsten Kapitel" im neuen Fremdenrecht.
Sie verweist darauf, dass die Schubhaft in Österreich bereits jetzt von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert wird. Neben dem UNHCR hat etwa der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium die Bedingungen in den Polizeianhaltezentren angeprangert. In seinem jüngsten Bericht heißt es: "In Österreich bestehen gravierende, menschen- und völkerrechtlich bedenkliche Rechtsschutzdefizite für Schubhäftlinge." Es gebe nur eingeschränkte Möglichkeiten, gegen die Schubhaft Beschwerde einzulegen, Informationen in der Muttersprache fehlten oft, zudem würde die amtswegige Haftprüfung viel zu spät durchgeführt. Während letztere nämlich in den meisten europäischen Ländern bereits in den ersten Tagen nach der Schubhaftverhängung vorgenommen wird, ist die Prüfung in Österreich erst nach sechs Monaten vorgesehen. Der Beirat ortet "schlimmere Bedingungen in der Schubhaft als in der Strafhaft".
Knapp: Schubhaft wird "reflexartig" verhängt
Knapp erklärt gegenüber der "Wiener Zeitung", dass es oft "mehrere Wochen dauert, bis sich die Schubhäftlinge jemanden organisieren können, der ihnen rechtlich hilft". Sie wirft der Fremdenpolizei vor, "reflexartig" Schubhaft zu verhängen. War dies im bisherigen Gesetz eine "Kann"-Bestimmung, die die Polizei aber großteils zu Ungunsten der Flüchtlinge ausgelegt habe, so handelt es sich im neuen Gesetz um eine "Muss"-Bestimmung. Knapp erklärt aber, dass im Entwurf von Innenministerin Maria Fekter der Verweis auf die Notwendigkeit gefehlt hat. Das heißt, zunächst war vorgesehen, dass in den eingangs beschriebenen Fällen jedenfalls Schubhaft verhängt wird. Nunmehr soll dies nur noch dann der Fall sein, wenn "die Schubhaft (.. .) zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist", wie es in der Regierungsvorlage heißt. Die automatische Verhängung der Schubhaft wäre laut Knapp verfassungswidrig gewesen.
Prüfung durchdas Höchstgericht?
Das sieht auch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk so. Er hält die Fremdengesetze generell für "in einer Weise unübersichtlich und kompliziert, dass man sich fragen muss, ob das noch ein rechtsstaatlich unbedenkliches Gebilde ist". Er kritisiert vor allem den großen Ermessensspielraum der Behörden. Für Funk geht der Trend in der Fremdengesetzgebung Richtung "Verschärfung, Verschärfung, Verschärfung". Er glaubt, dass die Novelle vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden wird.
Daneben könnte es auch logistische Probleme geben: Laut Innenministerin Fekter wurden seit Jahresbeginn 1178 Menschen nach dem Dublin-Abkommen in ein anderes Land zurückgeschoben. Künftig wird es daher wohl zu einem deutlichen Plus bei den Insassen der Polizeianhaltezentren kommen. An eine Überforderung der Zentren glaubt Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia aber nicht. Es sei schließlich nicht die Zahl der Häftlinge ausschlaggebend, sondern die Verweildauer in der Schubhaft. Und die liegt nur selten bei der maximalen Dauer von zehn Monaten, durchschnittlich sind es rund 20 Tage, 40 Prozent der Aufenthalte dauern weniger als eine Woche. Andererseits: Dublin-Verfahren können oft sehr langwierig sein, da erst mit dem Zielland verhandelt werden muss.
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