Zum Hauptinhalt springen

Umstrittener Afghanistan-Gutachter wird gestrichen

Von Michael Ortner

Politik

Karl Mahringers Länderbericht war Grundlage zahlreicher Abschiebungen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 6 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Nun ist es fix: Österreichs einziger Sachverständige zu Afghanistan wird von der Gutachterliste gestrichen. "Mit Bescheid vom 06.09.2018 der Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wurde Ing. Mag. Karl Mahringer die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet Länderkunde (Afghanistan, Irak und Syrien) entzogen", heißt es in einer Stellungnahme des Landesgerichts für Zivilrechtssachen.

Eine Kommission bestehend aus einem Richter und drei Fachprüfern hat entschieden, dass Mahringer nicht mehr die Voraussetzungen eines Gutachters erfüllt. Begründet wird die Entscheidung mit Zweifeln, dass Mahringer "in der Lage ist, die für die Gutachtenserstattung in dem genannten Fachgebiet erforderlichen Grundlagen lege artis zu erheben und zutreffende, einer Überprüfung standhaltende, nachvollziehbare gutachterliche Schlussfolgerungen zu ziehen." Mahringer kann den Bescheid am Bundesverwaltungsgericht bekämpfen. Laut "Kurier" kündigt er eine Beschwerde am Gericht an.

Grund für die Überprüfung waren die Vorwürfe gegen das Länder-Gutachten von Karl Mahringer zu Afghanistan. Auf 96 Seiten schildert der steirische Geschäftsmann die Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan. Sein Fazit: Junge, afghanische Asylwerber können in ihre Heimat zurückkehren. Im ersten Halbjahr wurden laut Innenministerium 78 Afghanen in ihre Heimat abgeschoben. 115 reisten freiwillig aus.

Mahringer erstellte das Dokument 2017 im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Am Gericht werden in zweiter Instanz Beschwerden gegen Asylverfahren verhandelt. Dort wurde sein Gutachten häufig herangezogen, wenn es um Asylwerber aus Afghanistan ging. Es diente als Grundlage für zahlreiche Abschiebungen. Das Gericht argumentiert hingegen, dass sich Erkenntnisse am BVwG "fast immer auf eine Vielzahl von Quellen" stützen, wie etwa die Staatendokumentation des BFA, auf UNHCR- oder NGO-Berichte.

Plagiatsjäger: "Reisebericht"

Asylexperten kritisierten das Gutachten mit Verweis auf die Sicherheitslage in Afghanistan heftig. Laut jüngsten Informationen der Vereinten Nationen sind in der ersten Jahreshälfte mit 1692 Zivilisten so viele wie noch nie zuvor getötet worden. Einer Prüfung auf seine Wissenschaftlichkeit hin hielt das Gutachten nicht stand. Plagiatsjäger Stefan Weber kam etwa zu dem Fazit, bei dem Gutachten handle es um einen "Reisebericht" mit "Fakten und Zahlen unklarer Herkunft". Auch der deutsche Afghanistan-Experte Thomas Ruttig ging mit dem Papier hart ins Gericht. Es würde die Situation im Land "nur in Ausschnitten und zum Teil falsch darstellen". Besonders kurios: In der Literaturliste finden sich zahlreiche belletristische Werke und sogar Abenteuerliteratur aus dem 19. Jahrhundert.

Müssen nun zahlreiche Fälle neu aufgerollt werden? "Für die Mehrzahl der entschiedenen Fälle wird sich de facto nichts ändern. Denn die Verfahren wurden mit einem rechtskräftigem Erkenntnis abgeschlossen", sagt Rechtsanwalt Christian Schmaus, der unter anderen auf Asylverfahren spezialisiert ist. Um einen Fall neu aufzurollen, müsste ein entsprechender Antrag eingebracht werden, der Schmaus zufolge nur geringe Chancen habe.

Judikatur restriktiver geworden

Die immer restriktiver gewordene Judikatur der Höchstgerichte hat inzwischen ohnehin eine klare Linie zu Abschiebungen nach Afghanistan. So betont der Verwaltungsgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung vor allem betreffend junge, gesunde Männer aus Afghanistan: "Die allgemeine Situation in Afghanistan ist nämlich nicht so gelagert, dass schon alleine die Rückkehr eines Antragstellers dorthin eine ernsthafte Bedrohung […] bedeuten würde."

Schmaus gibt jedoch die grundsätzliche Problematik zu bedenken. "Auch wenn sich für die große Mehrzahl der entschiedenen Fälle nichts ändert, ist doch die Tatsache, dass in hunderten negativen Bescheiden ein so mangelhaftes Gutachten als Entscheidungsgrundlage mitherangezogen wurde, auch rechtsstaatlich hochproblematisch."

Ob am Bundesverwaltungsgericht überhaupt ein neuer Sachverständiger zu Afghanistan bestellt wird, steht noch nicht fest. "Ob ein Gutachten in einem Verfahren verwendet oder ein Sachverständiger hinzugezogen wird, entscheidet der Richter. Das ist ein Akt der unabhängigen Rechtssprechung", sagt Sigmund Laimer, Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts.