Freispruch für Ex-Türsteher, der Polizeischüler verprügelt haben soll.
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Wien. "Da bin ich", sagt der 40-jährige Angeklagte, der sich selbst auf dem im Gerichtssaal vorgespielten Überwachungsvideo erkennt. Gespannt schaut der ehemalige Türsteher auf den Bildschirm. "Und da habe ich eine kassiert", kommentiert er eine Szene, bei der ihm eine junge Frau und damalige Polizeischülerin - "eine Dame, die einfach keine Ruhe gibt" - eine Watschn verpasst. Viel mehr als Ohrfeigen, kleinere Rangeleien und hitzige Diskussionen sind auf den Videobildern aber nicht zu sehen.
"Ich bin weit davon entfernt, dass ich glaube, dass Sie dort zugeschlagen haben", sagt Richter Stefan Romstorfer und spricht den Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung frei. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dem Angeklagten in ihrem Strafantrag vorgeworfen, er habe vier angehende Polizisten bei einem "Blaulicht-Clubbing" in der Diskothek Bettel-Alm in der Wiener Innenstadt am 9. April 2015 verprügelt. Bereits beim ersten Verhandlungstermin Anfang August hatte sich der Ex-Türsteher nicht geständig gezeigt. Zu Beweiszwecken werden am Donnerstag im Straflandesgericht Wien die Überwachungsvideos des Clubs vorgezeigt.
Mehrere Zeugen berichten, dass der Streit von den damals noch in Ausbildung befindlichen Exekutivbeamten ausgegangen sei. Ein Türsteher, der in der besagten Nacht dort arbeitete, gibt an: "Sie haben mich rassistisch beschimpft." "Warum kannst du kein Deutsch? Du gehörst in die Gaskammer", hätten sie zu ihm gesagt.
Auf den Videobildern sieht man, wie die Gruppe aus dem Club geleitet wird. Einer der Polizeischüler kommt nach einem leichten Stoß eines Sicherheitsmannes dabei zu Sturz. Mehrfach behaupten die Zeugen, dass es sich dabei um einen theatralischen Sturz - "eine schöne Showeinlage" - gehandelt habe. Ob es nun Show war oder nicht - zumindest verletzt dürfte sich der Polizeischüler nicht haben. Nur wenige Sekunden nach dem Sturz sieht man ihn rhythmisch und euphorisch vor der Kamera herumtanzen. Es ist eine Szene, die auch den Richter zum Schmunzeln bringt.
Schläge oder andere Handgreiflichkeiten des Angeklagten gegen die Polizeischüler hat keiner der Zeugen wahrgenommen. "Dass es eine Rangelei gegeben hat, ist allen klar", sagt Romstorfer in der Urteilsbegründung. Anhaltspunkte für eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung seien aber keine vorhanden.
Einen Schuldspruch gibt es hinsichtlich der anderen Vorwürfe: Verhetzung und Sachbeschädigung, wobei die Verhetzung für die Strafe und den Strafrahmen die eindeutig wichtigere Rolle spielte. Der Angeklagte zeigt sich geständig, dass er im Zuge eines Streites den Briefkasten seiner Lebensgefährtin durch Beschädigung des Schlosses unbrauchbar gemacht hatte. Seine Freundin hatte Strafanzeige erstattet, später wollte sie diese zurücknehmen. Das gehe nicht, erklärt der Richter.
Araber und Afros solle man "zu Schweinefutter verarbeiten" und "in eine Verbrennungslage" schicken, soll der Angeklagte nach den Silvester-Übergriffen in Köln auf Facebook gepostet haben. Das habe er nicht geschrieben, das sei ein Unbekannter gewesen, behauptet er. Viele Leute würden die Zugangsdaten zu seinem Account kennen. Diesen Ausführungen glaubt Romstorfer nicht: Der 40-jährige Ex-Türsteher erhält eine bedingte zehnmonatige Freiheitsstrafe.