![Eine Illustration einer Frau mit Kopftuch.](https://media.wienerzeitung.at/f/216981/2500x1875/a87666ab3f/wz_podcast_header_fatima_storer.jpg/m/384x288/filters:quality(50))
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Früher war das einfacher mit der Kunst. Gemälde, Rahmen, Haken, Wand, nicht angreifen. Die Rahmenbedingungen der Kunstbetrachtung waren einfach, das Kunstwerk selbst eine in sich geschlossene, von vier Seiten begrenzte Sache. Der Kunst-Betrachter verhielt sich still und passiv. Wer das Bild gemalt hatte, war nicht immer so relevant wie heute. Hauptsache, es gefiel.
Es ist kompliziert, würde man die Beziehung Kunst und Betrachter heute wohl beschreiben. Was darf Kunst? Das war in den vergangenen Jahren die entscheidende Frage. Aktuell lautet sie vielmehr: Was darf der Kunst-Betrachter?
Uneinigkeit darüber herrscht derzeit zwischen dem Neuen Museum Nürnberg und einer 90-jährigen Besucherin. Sie nahm die Künstler-Aufforderung wörtlich und füllte kurzerhand ein Kreuzworträtsel in einem Werk aus. Schließlich stand da ja "Insert words" am oberen Bildrand. Die Folge: Strafanzeige.
In einem ungewöhnlichen Streit befindet sich auch ein Kunst-Liebhaber, der überzeugt ist, ein Gemälde von Peter Doig zu besitzen. Dieser bestreitet vehement, das Bild gemalt zu haben. Ein Gericht soll nun klären, ob der schottische Künstler Schöpfer des Werkes ist. Oder nicht. Dass ein Richter einen Künstler zur Autorenschaft an einem Werk verurteilen könnte, ist eine bizarre Vorstellung. Kann man gezwungen werden, seinen Namen auf das Kunstwerk eines anderen zu setzen? Oder sich von einem Bild distanzieren? Ist die Freiheit der Kunst in Gefahr durch ihre Betrachter? Was beide Fälle leider eint: Es geht nicht um die hehre Kunst, es geht ums schnöde Geld.