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U-Ausschuss-Reform: SPÖ und ÖVP wollen wieder Gespräche mit Opposition.
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Wien. Ja, manchmal ist es wirklich ein Tribunal. Wenn Berufspolitiker mit Profilierungsnotstand im gleißenden Licht der Kameras auf öffentlichkeitsscheue Beamte treffen, geht oft der gute Ton verloren. Gleichzeitig ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss das wichtigste politische Kontrollinstrument der Republik. Und über kaum ein anderes Gremium wird so oft diskutiert.
Jetzt also auf ein Neues: Die beiden Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Andreas Schieder und Reinhold Lopatka, die zuletzt durch die Hypo-Misere gehörig unter Druck geraten sind, wollen wieder reden. Diesmal nicht nur über den U-Ausschuss, sondern auch gleich über das ebenfalls auf Eis gelegte Demokratiepaket. Was genau sie für den Untersuchungsausschuss im Kopf haben, ist aber ungeklärt. In dem am Montag versandten Brief, in dem sie die Opposition zu einem Treffen am 24. April einladen, ist die Rede von einer Reform der Verfahrensordnung, einer Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes und der Einrichtung einer externen Schiedsinstanz.
Was fehlt, ist das Versprechen, die Einsetzung eines U-Ausschusses zum Minderheitenrecht zu machen - also die Möglichkeit zu eröffnen, dass ein Viertel der Abgeordneten einen U-Ausschuss einsetzen kann. Dieser Punkt wird wohl als unstrittig angenommen, da sonst keine der Oppositionsparteien Interesse an Verhandlungen hätte. Denn die misstraut dem Ganzen ohnehin: Zum Minderheitenrecht gibt es eine Fünf-Parteien-Einigung aus dem Jahr 2009, die bis März 2010 hätte umgesetzt werden sollen.
Auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ist die Geduld ausgegangen - sie hat das Geschäftsordnungskomitee, das sich unter anderem mit der Frage der U-Ausschuss-Reform beschäftigt hat, seit eineinhalb Jahren nicht mehr einberufen. Jetzt, nachdem Bewegung signalisiert wurde, zeigte sie sich bereit dazu, noch vor Ostern eine Sitzung anzuberaumen. Auch hat Prammer - für sie ist das Minderheitsrecht Bedingung - vor kurzem einen eigenen Vorschlag präsentiert, um den "Tribunalcharakter" des U-Ausschusses einzudämmen.
Objektiver Vorsitz?
Etwa hat sie einen "objektiven Vorsitz" nach Vorbild des Nationalratspräsidiums vorgeschlagen. Der Vorsitzende soll künftig nicht Mitglied des Ausschusses sein und kein Fragerecht erhalten. Das sehen die Grünen gar nicht gerne - schließlich sei der Vorsitzende auch dazu da, dafür zu sorgen, dass Fragen beantwortet werden -notfalls durch eigenes Nachfragen. Im Korruptions-U-Ausschuss wurde dieses Fragerecht von den Vorsitzenden Gabriela Moser (Grüne) und Walter Rosenkranz (FPÖ) jedenfalls nicht exzessiv ausgenutzt. Klaus Hoffmann, Verfahrensanwalt nicht nur in besagtem U-Ausschuss, geht sogar noch weiter: Im "Kurier" forderte er eine Stärkung des Vorsitzenden analog der Position des Strafrichters.
Apropos Korruptions-U-Ausschuss: Wie schon jener davor zu Innenministerium und Co. galt dieses Gremium als "Kraut und Rüben" Ausschuss: Jedes nur erdenkliche Thema, das gerade zu öffentlicher Erregung führte, wurde hineingepackt - von Telekom über Buwog bis hin zu Staatsbürgerschaften. Das soll laut Prammer durch eine Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes hintangehalten werden. Wenn aber die Einsetzung einfacher wird, kann man davon ausgehen, dass automatisch weniger Themen in einen Ausschuss gestopft werden. Geht es nach Prammer, sollen die U-Ausschüsse auch zeitlich und auf maximal zwei gleichzeitig begrenzt werden.
Schiedsinstanz als große Frage
All das klingt noch durchaus konsensfähig, ein wichtiger Punkt, in dem sich aber die Koalitionsparteien bisher uneinig waren, ist die Frage der Schiedsinstanz. Auch darüber wurde schon in der vergangenen Legislaturperiode trefflich gestritten - es gab gar eine Exkursion zum Deutschen Bundestag, der als Vorbild dienen soll. Dort kann in Grundsatzfragen das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Bisher konnten sich alle Parteien bis auf FPÖ und SPÖ mit dieser Idee anfreunden. Die FPÖ schlug eine Art Weisenrat der Präsidenten der Höchstgerichte vor, zeigte aber zuletzt Kompromissbereitschaft. Prammers Vorschlag bewegt sich jetzt auch ein wenig auf die anderen zu: Sie will ein zweistufiges Verfahren - zunächst soll ein "Ältestenrat", etwa aus Wissenschaftern und ehemaligen Abgeordneten, entscheiden. In weiterer Folge - bei Grundsatzentscheidungen - soll der Rechtszug an den Verfassungsgerichtshof möglich werden. Während das für die Grünen ein gangbarer Weg ist, hält Hoffmann eine Schiedsstelle im Parlament für sinnvoller.
Geht es nach Prammer, kann es tatsächlich noch vor dem Sommer zu einer Einigung kommen. Das hieß es auch schon 2010.

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