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Bestattung hat keine Umsatzsteuer verrechnet - und wird bestraft.
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Wien. Seit ein paar Tagen prangen groß die Worte "Im Namen der Republik" auf der Homepage der Bestattung Wien. Der Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das zu Ungunsten des Unternehmens ausgegangen sein dürfte: Es soll nämlich illegaler Weise bestimmte Leistungen den Kunden ohne Umsatzsteuer verrechnet haben.
Konkret handelte es sich bei den Leistungen um das Entfernen von Blumengebinden und Trauerkränzen durch die Gärtnerei der Friedhöfe Wien GmbH. Damit konnten die Friedhöfe Wien die Preise um 20 Prozent unter jenen der Konkurrenz halten - was sich die Vereinigung der Friedhofsgärtner nicht gefallen ließ. Sie klagte beim Handelsgericht - und bekam recht. Genauso wie ein Steinmetz im Jahr 2010, der damals wegen desselben Vergehens geklagt hatte. Denn nur kommunale Betriebe dürfen ohne Umsatzsteuer fakturieren. Und das ist die Bestattung Wien schon seit der Liberalisierung des Bestattungsmarktes 2002 nicht mehr. "Ein Ex-Monopolist, der sich noch immer so aufführt, als wäre er einer", beklagen Kritiker gegenüber der "Wiener Zeitung".
Aber das ist noch nicht alles. Nach der Liberalisierung sei es der Bestattung Wien gelungen, die Mehrzahl der nachgekommenen Konkurrenten zu schlucken oder vom Markt zu drängen.
"Die haben sie einfach so lange behindert, bis sie aufgeben mussten", bestätigt ÖVP-Gemeinderätin Isabella Leeb. Die Folge: überhöhte Kosten für die Wiener. "In Wien wird man um 800 Euro beziehungsweise um 1300 Euro mehr zur Kassa gebeten als in Linz beziehungsweise in Graz, wenn man die Beerdigung eines Angehörigen bezahlt", erklärte die Wiener ÖVP bereits in einer Gemeinderatssitzung im Jahr 2011. Viel habe sich bis heute nicht verändert, außer dass es mit den Firmen Cubus und Furtner mittlerweile wieder zwei Mitbewerber gibt. "Die Frage ist nur, wie es denen geht", meint Leeb.
In der Szene spricht man nämlich von ominösen Machenschaften zwischen den ehemaligen kommunalen Betrieben. So habe etwa ein privater Bestatter wegen Pensionierung sein Unternehmen verkaufen wollen - aber auf keinen Fall an die Bestattung Mödling. Den Zuschlag bekam schließlich die Bestattung Wien - die sofort wieder an die Bestattung Mödling weiterverkaufte. Weiters lasse es die Bestattung Wien nicht zu, dass private Bestatter ihre Leichen in Wien verbrennen - was nach geltendem EU-Recht wettbewerbswidrig sei, wie Insider behaupten.
Die Firma Cubus bestätigt zwar, dass die Bestattung Wien immer wieder gerne ihren Monopolstatus hervorkehrt, räumt aber auch ein, dass man sich durchaus arrangieren könne. Das Krematorium werde gerade umgebaut und es seien nur zwei Öfen in Betrieb, deswegen gebe es momentan längere Wartezeiten für Private - "aber nicht, weil die Bestattung Wien uns nicht lässt", erklärt man in der Geschäftsführung von Cubus. Dass hier die Bestattung Wien ihre Kunden bevorzugt, sei für die Firma nachvollziehbar.
"Private haben es schwer"
"Aber es ist schon richtig, dass man es als privater Bestatter sehr schwer in Wien hat, weil die Bestattung und die Friedhöfe in einer Holding zusammengefasst sind. Man muss als Privater also immer über diese Holding agieren. Wenn man selber die Gräber besitzt, dann tut man sich natürlich leichter, als wenn man sie zukaufen muss, wie wir", so der Firmenchef. Außerdem werde nach Todesfällen von Ämtern oder Krankenhäusern selten auf private Bestatter verwiesen.
Bei der Bestattung Wien sieht man das alles ganz gelassen - zumindest was das aktuelle Urteil betrifft. "Es gab eine generelle Klage gegen den Verkauf des Blumenschmucks, in dieser Sache haben wir ja gewonnen", betont eine Sprecherin. Recht bekommen habe die Vereinigung "nur in einem Teilbereich". Und man habe schließlich nicht auf die Umsatzsteuer verzichtet, um sich selbst zu bereichern, sondern um den Kunden den günstigsten Preis anbieten zu können, heißt es weiter.
Auf die Frage, ob mit dem Verzicht der Umsatzsteuer nicht bewusst eine Wettbewerbsverzerrung herbeigeführt wurde, meinte die Sprecherin lapidar: "Wahrscheinlich haben die Konkurrenten das so gesehen."
31.500 Euro Strafe
Da aber auch das Handelsgericht das so gesehen hat, muss die Bestattung Wien 31.500 Euro Strafe zahlen und drei Monate lang das Urteil gut sichtbar auf ihrer Website darstellen. Außerdem muss der Richterspruch in einer kleinformatigen Zeitung auf eigene Kosten veröffentlicht werden.