"Und wann erhalte ich mein Geld zurück?" Diese Frage bewegt derzeit viele Unfallrentner, für die die Steuerpflicht ihrer Rentenbezüge durch eine höchstgerichtliche Entscheidung rückwirkend aufgehoben wurde. Der Fiskus hat versprochen, die in den Jahren 2001 und 2002 - wie jetzt feststeht - zu unrecht abkassierte Lohnsteuer rasch wieder zurückzuzahlen, was die Geduld vieler Betroffener aber offenbar auf eine harte Probe stellt.
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Wie die "Wiener Zeitung" dazu erhoben hat, sind die Finanzämter mit der von Amtswegen eingeleiteten Rückverrechnungsaktion derzeit bereits voll beschäftigt. Das betrifft in erster Linie die Verfahren für 2001. Von den etwa 110.000 betroffenen Einzelakten wurde inzwischen etwa die Hälfte neu bearbeitet, die damalige Steuer auf die Unfallrenten herausgerechnet und den Rentnern gutgeschrieben bzw. ausbezahlt.
Fehlende Anträge nachholen
Dieses amtswegige Verfahren stößt deshalb manchmal auf Schwierigkeiten, weil die damaligen Rentenbezüge noch-mals verifiziert werden müssen und weil überprüft werden muss, ob die damaligen Rentenempfänger für dieses Jahr nicht bereits eine Abgeltung aus dem Sozialfonds erhalten haben; diese müsste nämlich angerechnet werden. Viele Unfallrentner haben zudem deshalb noch keine Rück-verrechnung erhalten, weil sie für 2001 beim Finanzamt mangels Antrag gar nicht "amtsbekannt" sind. Diese Betroffenen sollten den Arbeitnehmer-Antrag für 2001 mittels Formular L 1 rasch nachholen, damit ihr Rückzahlungsverfahren in Gang gesetzt werden kann.
Für 2002 sind die Rückzahlungsverfahren vielfach deshalb noch nicht erfolgt, weil die Bearbeitung der Jahresausgleiche für dieses Jahr normalerweise erst mit März richtig beginnt - was seinen Grund im notwendigen Abwarten auf die Lohnzettel hat. Auch hier erfolgt die Rückzahlung oder Gutschrift der alten Unfallsteuer aber von amtswegen, sozusagen automatisch.