)
Ausländische Medien und Pay-TV bekommen Ausnahmeregelung. | Budapest. Die ungarische Regierung hat gegenüber der Europäischen Kommission ein Einlenken beim umstrittenen Mediengesetz angekündigt: So sollen Medienunternehmen mit Sitz im Ausland von mehreren Regelungen ausgenommen werden, sofern sie sich dazu verpflichten, dem Mediengesetz in allen anderen Punkten zu entsprechen. Konkret sollen gegen sie nicht die im Gesetz vorgesehenen Bußgelder verhängt werden dürfen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Sie müssen sich auch nicht bei der neu geschaffenen Medienaufsicht registrieren. Im Übrigen soll der umstrittene Grundsatz einer ausgewogenen Berichterstattung generell nicht auf Pay-TV-Anbieter angewandt werden. Das geht aus einem Schreiben Budapests an die EU-Kommission hervor. Die Änderungen könnten im Frühjahr verabschiedet werden.
Der stellvertretende Ministerpräsident Tibor Navracsics hatte einige Korrekturen erstmals Ende Januar in einem Schreiben an die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes avisiert, in dem er zu den Bedenken Brüssels am Mediengesetz Stellung nahm. Am Montag hatte die EU-Kommission nach Verhandlungen mit ungarischen Medienexperten mitgeteilt, Ungarn werde das Mediengesetz ändern.
Die EU-Kommission unterzieht das Mediengesetz derzeit einer umfassenden juristischen Überprüfung. Die von Kroes geäußerten Einwände bezogen sich allerdings nur auf die 2010 novellierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienstleistungen, die Ungarn aus Sicht der Kommission mit dem Mediengesetz nicht korrekt umgesetzt habe. Zu der im In- und Ausland heftig kritisierte Zusammensetzung der Mitglieder des neu geschaffenen Medienrats, dem derzeit nur Vertreter der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz angehören, liegt keine EU-Stellungnahme vor.
Unterdessen hat die Tageszeitung "Nepszabadsag" Verfassungsklage gegen das Mediengesetz eingereicht. Sollten die obersten Richter Ungarns den Klägern recht geben, wäre das Mediengesetz ungültig und müsste novelliert werden. Laut Klagsschrift schränkt das Gesetz das Grundrecht auf Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung in unnötiger und unverhältnismäßiger Weise ein.