IWF-Chefin Lagarde schließt Kompromisse bei Verhandlungen aus.
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Budapest. Die Spannung in der ungarischen Hauptstadt wird nahezu unerträglich - ein Staatsbankrott Ungarn scheint nur noch eine Frage der Zeit. Hat sich die Regierung mit ihrem Beharren auf der umstrittenen Novelle des Notenbankgesetzes den Weg zu internationalen Finanzhilfen verbaut, bevor die Verhandlungen überhaupt begonnen haben?
Skeptiker halten ein Scheitern der Regierung bei den anstehenden Gesprächen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission für unvermeidlich. Schließlich sei Orban inzwischen in Europa völlig isoliert, heißt es in der linksorientierten Tageszeitung "Nepszabadsag".
Unterdessen haben sich die Fronten zwischen Budapest, dem IWF und der Europäischen Kommission spürbar verhärtet. Daran ändert auch nichts, dass die Regierung am Wochenende erneut signalisierte, gegebenenfalls beim Notenbankgesetz einlenken zu wollen. Man wolle sich die langjährigen guten Beziehungen ganz sicher nicht verderben, werde aber keine Kompromisse eingehen, insofern Budapest einen Kredit anstrebe, betonte IWF-Direktorin Christine Lagarde am Montag. Das Notenbankgesetz müsse europäischem Recht entsprechen, also in jedem Fall die Unabhängigkeit der Notenbank wahren. Der IWF werde das Gesetz genauso streng begutachten wie Brüssel.
Malev-Beihilfe nicht rechtens
Die Europäische Kommission teilte mit, die Prüfung der umstrittenen Vorschriften stehe kurz vor dem Abschluss. "Wir können allerdings kein konkretes Datum nennen", sagte Kommissionssprecher Amadeu Altafaj. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte zuvor nochmals betont, 13 der 15 Einwände der Kommission seien bei der Novelle des Notenbankgesetzes berücksichtigt worden. Im Übrigen messe Brüssel mit zweierlei Maß. Als das Direktorium der ungarischen Notenbank vor einigen Jahren um mehrere Mitglieder aufgestockt wurde, habe die Europäische Zentralbank dies beanstandet, die Kommission sei damals aber nicht eingeschritten. Deshalb könne er die aktuelle Auseinandersetzung nicht begreifen.
Unterdessen hat die EU-Kommission die Staatshilfen, die der ungarischen Fluggesellschaft Malev zwischen 2007 und 2010 zunächst mit ihrer Privatisierung, dann mit der Wiederverstaatlichung gewährt wurden, als rechtswidrig eingestuft. Malev stand damals unter erheblichem finanziellen Druck und hätte am Markt niemals Geld zu den vom Staat gewährten Konditionen erhalten. Diese Entscheidung war in Budapest seit Monaten befürchtet worden. Es sei nun Sache der ungarischen Behörden, die Höhe der Staatshilfen verbindlich zu beziffern und zurückzuerstatten, sagte EU-Kommissar Laszlo Andor. Allerdings gibt es bisher keine verbindliche Frist. Die Subventionen für Malev werden auf knapp 300 Millionen Euro geschätzt.