Gesetz soll Energieversorgern Gewinne bei Privathaushalten künftig untersagen.
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Budapest. Ungarns Regierung plant weitere Belastungen für Energieversorger. Sie sollen zumindest teilweise in gemeinnützige Unternehmen umgewandelt werden. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, dürften die Unternehmen "zumindest" im Geschäft mit privaten Haushalten keine Gewinne mehr bei der Übertragung und Distribution von und dem Handel mit Energie erzielen. Eine Ausdehnung auf andere Segmente ist nicht ausgeschlossen, zumal Ministerpräsident Viktor Orban bei der Umwandlung keine juristischen Probleme sieht.
2010 wurde in Ungarn eine auf drei Jahre befristete "Krisensteuer" für bestimmte Branchen eingeführt, die auch die Energiewirtschaft betrifft, in der mit Eon und RWE sowie EDF und GDF Suez Unternehmen aus Deutschland und Frankreich eine bedeutende Rolle spielen. Energieversorger müssen seither auf ihren Gewinn nach Steuern noch einmal 1,05 Prozent an den Fiskus abführen.
Orban nimmt mit der neuen Initiative mögliche weitere Konflikte mit Brüssel in Kauf, wenngleich er eine Lösung finden will, "durch die die Prinzipien des Binnenmarkts und des freien Kapitalverkehrs nicht verletzt werden". Seine Pläne zur Umwandlung der Energieversorger gefielen der Europäischen Union gar nicht, so der Regierungschef weiter.
Umsetzung noch offen
Dort sind die Ungarn allerdings in dieser Angelegenheit offenbar noch gar nicht vorstellig geworden. Insofern es um bloße Erklärungen gehe, werde man sich in dieser Phase nicht äußern, so der Sprecher der Europäischen Kommission, Olivier Bailly.
Im Übrigen wisse er "nichts davon, dass die ungarischen Behörden die Kommission konsultiert hätten, bevor Orban seine Vorschläge erläuterte". In Budapest wird nun darüber spekuliert, wie die Umwandlung vonstatten gehen könnte. Einen Gesetzesentwurf hat die Regierung nämlich bisher nicht vorgelegt. Deshalb ist bislang nicht klar, ob es ihr um die Einlösung eines Wahlversprechens geht, wonach die Energiepreise nur moderat steigen sollen, oder um weitere Einnahmen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen.
Denkbar sind zumindest zwei Alternativen. Zum einen könnte die Rechtsform der Energieversorger so geändert werden, dass sie künftig nicht mehr als privatrechtliche Gesellschaften, sondern als öffentlichrechtliche Institutionen firmieren. Dann müssten die Unternehmen aber wohl geteilt werden, wenn, wie von Orban angekündigt, zunächst nur das Geschäft mit Haushalten anders gestaltet werden soll. Zum anderen könnten steuer- und bilanzrechtliche Vorschriften so geändert werden, dass die Energieversorger sämtliche Gewinne abführen müssten, die im Geschäft mit Haushalten erwirtschaftet wurden. Sie könnten dann als Firmeneinheit erhalten bleiben und zumindest in anderen Sparten Gewinne erwirtschaften.