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Ungehörige Steuervorteile?

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

EU-Kommission untersucht in drei Mitgliedstaaten Vergünstigungen für US-Konzerne wie Apple.


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Brüssel. Eine Tochtergesellschaft hier, ein Firmensitz dort - und dazwischen werden Gewinne oder bestimmte Einnahmen verschoben, womit sich die Unternehmen so einige Steuerzahlungen ersparen. Diese Methode, Abgaben an den Fiskus zu vermindern, ist nicht unbedingt illegal. In die Kritik geraten ist sie aber allemal. Denn multinationale Firmen nutzen solche Schlupflöcher gern, um in ihrem Heimatland weniger zu zahlen.

Dazu gehört etwa der in Kalifornien ansässige Elektronik-Konzern Apple. Für die Gewinne, die er außerhalb der USA erzielte, soll er im Vorjahr nicht einmal vier Prozent Steuern bezahlt haben. Möglich wurde dies durch eine Tochtergesellschaft in Irland, das bereits seit Jahrzehnten ausländische Unternehmen mit günstigen Steuersätzen lockt. In Dublin wird dies mit dem Argument verteidigt, dass durch die Niederlassungen neue Jobs geschaffen werden und außerdem das System durchaus transparent sei.

Doch löste diese Praxis nicht nur unter den US-Behörden Unmut aus. Auch die EU will sie nun näher prüfen. Wenn die nationalen Budgets eng bemessen seien und die Bürger die Konsequenzen davon tragen müssen, sei es unakzeptabel, dass große Firmen einen geringeren Steuerbeitrag leisten als sie sollten, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Brüsseler Behörde hat Untersuchungen in gleich drei Ländern eingeleitet: In Irland prüft sie die Vereinbarung mit Apple, in den Niederlanden die Vergünstigungen für das US-Unternehmen Starbucks und in Luxemburg jene für Fiat Finance, die Finanzierungstochter des Autokonzerns.

Die Kommission will dabei in Erfahrung bringen, ob die Entscheide der Behörden dieser EU-Staaten über die Körperschaftssteuer, die die Firmen zu entrichten hatten, mit den Unionsregelungen für staatliche Beihilfen zu vereinbaren sind. Falls nicht, drohen Forderungen nach Rückzahlungen.

Staatliche Beihilfen auf dem Prüfstand

Das Verfahren wegen möglicherweise inadäquater Subventionen einzuleiten, ist denn auch der Weg Brüssels, sich einzuschalten. Denn eine Änderung der Steuersysteme selbst kann die Behörde nicht erzwingen - das obliegt den jeweiligen Mitgliedsländern. Allerdings kann die Kommission untersuchen, ob ein bestimmtes Unternehmen selektiv begünstigt wird, was einer staatlichen Beihilfe gleichkommt. Wenn diese anderen Firmen diskriminieren könnte und somit potenziell den Wettbewerb verzerrt, kann die EU-Institution aktiv werden. Denn die Kontrolle der Regeln für den Binnenmarkt ist sehr wohl ihre Angelegenheit. Gegen Luxemburg hat sie noch dazu ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet, weil das Land nur einen Teil der angeforderten Informationen geliefert hat - und sogar deren Qualität kaum zufriedenstellend war.

Die drei Mitglieder sind allerdings nicht die Einzigen, deren Steuerpraxis die Kommission näher betrachten will. Auch von Belgien und Großbritannien hat sie nähere Auskünfte angefordert. Die beiden kooperieren gut, heißt es aus der Behörde. Doch sei die Begutachtung noch nicht abgeschlossen. Jedoch gibt es zwischen Madrid und London immer wieder Zwistigkeiten wegen Gibraltar: Für Spanien ist das britische Gebiet an der Südspitze der Iberischen Halbinsel eine Steueroase, die durch bestimmte Ausnahmen Briefkastenfirmen begünstige.

Ebenso nimmt die Kommission die Regelungen zu sogenannten Lizenzboxen unter die Lupe - und das gleich in neun Ländern, darunter Malta, Zypern, Frankreich, Spanien oder Ungarn. Dort geht es um die privilegierte Besteuerung etwa von Erträgen, die aus der Verwertung von geistigem Eigentum stammen. Das sind beispielsweise Lizenzgebühren für die Verwendung eines Patents. Auch diese Gewinne verschieben manche Unternehmen in Länder, in denen kaum Steuern dafür anfallen.

Parallel dazu laufen Verhandlungen mit mehreren Drittstaaten wie der Schweiz, San Marino und Andorra. Die Kommission führt mit ihnen Gespräche über den Austausch von Bankdaten, gegen den sich lange Zeit ebenfalls die EU-Mitglieder Österreich und Luxemburg gewehrt hatten. Die Brüsseler Behörde spricht mittlerweile aber bereits von Fortschritten in den Verhandlungen.

Im Kampf gegen Steuervermeidung

All diese Bemühungen sollen dazu beitragen, dass die Möglichkeiten von Steuerbetrug und -flucht geringer werden. Denn durch diese Tricks international tätiger Unternehmen entgehen den Staaten jährliche Einnahmen in der geschätzten Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro. Das zu ändern sei eine Priorität nicht nur der Kommission, betonte Almunia. Die EU-Mitglieder selbst hätten sich zur verstärkten Bekämpfung von Steuerschlupflöchern verpflichtet. Den großen Industrie- und Schwellenländern (G20) sei dies ebenso ein Anliegen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese soll auch einen weltweit gültigen Standard für die Weitergabe von Bankinformationen ausarbeiten, was den Ländern unter anderem dabei helfen soll, grenzüberschreitend Steuern einzutreiben.

Apple beteuert - wie Starbucks - jedenfalls, seinen Verpflichtungen gegenüber den Finanzämtern nachzukommen. Es gebe keine besondere Vereinbarung mit den irischen Behörden. Auch das Finanzministerium in Dublin ortet keinen Verstoß gegen EU-Recht. Die Untersuchung der Kommission dazu kann sich sogar über Jahre hinziehen.