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"Ungeplante" Kürzungen bei der Notstandshilfe

Von Martyna Czarnowska

Politik

Massive Kürzungen bei der Notstandshilfe kritisieren die Grünen und - seit Wochen - die Diakonie. Denn die mit 1. Jänner in Kraft getretene Reform der Arbeitslosenversicherung zieht Veränderungen bei der Berechnung der Notstandshilfe nach sich. Durch Valorisierungs-Stopp sowie die Kürzung der Familienzuschläge für Arbeitslose und der Werbungskostenpauschale könnten Betroffene bis zu 3.000 Schilling weniger erhalten. Im Wirtschaftsministerium wird bereits an einem Erlass gearbeitet, um derartige Härtefälle in Zukunft auszuschließen.


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Die Grünen schlagen Alarm: Mit der Reform der Arbeitslosenversicherung sei auch ein rückwirkender Stopp der Valorisierung der Notstandshilfe beschlossen worden. Das bedeute, dass NotstandshilfebezieherInnen mit jedem neuen Antrag - alle 52 Wochen zu stellen -, auf jenes Niveau zurückfallen, das sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit hatten. Alle Maßnahmen mitberücksichtigt, betragen die Verluste einige hundert bis 3.000 S, rechnete Sozialsprecher Karl Öllinger vor. Betroffen seien davon rund 10.000 Personen.

Die Grünen hätten das Ausmaß zunächst unterschätzt, gestand Öllinger. Doch auch im Wirtschaftsministerium schienen die Kürzungen nicht "geplant" gewesen zu sein. Diese hätten sich nämlich erst in der Praxis herausgestellt, bestätigte Pressesprecherin Ingrid Nemec auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Es werde auch bereits an einem Erlass gearbeitet, um Härtefälle auszuschließen - damit die Notstandshilfe für Betroffene nicht wesentlich geringer ausfalle als im Vorjahr.

Was an den Zielsetzungen aber nicht viel ändert: "Die Nichtaufrechterhaltung der Valorisierung sollte einerseits den Anreiz zu einem Wiedereintritt ins Erwerbsleben erhöhen und andererseits verhindern, dass durch Jahre bzw. jahrzehntelange Arbeitslosigkeit die Notstandshilfe höher ist als je ein Aktivbezug war", heißt es in der gestrigen Aussendung des Wirtschaftsministeriums.

Für das Arbeitsmarktservice (AMS) ist klar: NotstandshilfebezieherInnen bekommen künftig weniger Geld. Anders ausgedrückt: "Die Notstandshilfe wird bei einer Neuberechnung nicht aufgewertet", erklärt Susanne Rauscher vom AMS Wien. Es werden aber auch keine Rückforderungen gestellt. Die Änderungen ergeben sich daraus, dass die Berechnung beim Arbeitslosengeld nicht mehr nach Lohnklassen erfolgt. Die Notstandshilfe wiederum richtet sich nach dem Arbeitslosengeld.

Einer der Gründe für die Verringerung der Notstandshilfe ist bei Paaren die Reduktion der sogenannten Werbepauschale - von 483 auf 150 S. Durch diesen verminderten Abschreibposten steigt die Einkommenshöhe der Partnerin/des Partners, die bei der Notstandshilfe eine Rolle spielt.

Viele Notstandshilfebezieher-Innen werden dies erst in einigen Tagen spüren. Denn die Neuberechnungen laufen noch - und das Geld wird im Nachhinein ausbezahlt.