Unternehmen, die Arbeitslose beim AMS zwischenparken, sollten mehr in die Versicherung einzahlen müssen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Es ist eine Praxis, die ein Teil der Unternehmen seit Jahrzehnten pflegt: Sie kündigen ihre Beschäftigten mit Wiedereinstellungszusage. Die vorübergehend Arbeitslosen erhalten in dieser Zeit Geld aus der Arbeitslosenversicherung - und werden dann wieder beim Unternehmen eingestellt. Knapp eine halbe Milliarde Euro kostet diese Praxis die Versicherten, die "Wiener Zeitung" hat über die Studien zu dem auch als Recalls bezeichneten Phänomen, das Wifo-Experte Helmut Mahringer beforscht, bereits vor fünf Jahren berichtet.
Es sind immer dieselben Branchen, die Kosten ans AMS auslagern: der Bau in der Winterpause, der Tourismus nach den jeweiligen Saisonenden - und die Arbeitskräfteüberlassung. Leiharbeitskräfte sollten sich übrigens überhaupt nicht beim AMS melden müssen, sondern laut Gesetz (!) während der Stehzeiten, also wenn sie nicht an ein Unternehmen verliehen sind, von den arbeitskräfteüberlassenden Betrieben bezahlt werden. Diese tun das aber nicht, sondern "kündigen" sie und stellen sie mit neuen Aufträgen wieder ein.
Diese Unterbrechungen kosten die Beschäftigten schon während ihres Erwerbsarbeitslebens viel Einkommen. Im Tourismus - einer Branche, die ohnehin nicht zu jenen gehört, die mit guter Bezahlung glänzen - fehlen vielen die Trinkgelder. Aber auch wer am Bau oder in der Arbeitskräfteüberlassung tätig ist, fällt auf die 55 Prozent Nettoersatzrate zurück. Die Betroffenen bezahlen also akut und später in der Pension nochmals dafür.
AMS-Vorstand Johannes Kopf kennt diese Zusammenhänge. Umso verwunderlicher ist es, dass er eine Wartefrist von zwei Wochen auf das Arbeitslosengeld vorschlägt, um die Versicherung von solchen Kosten zu entlasten. Auch wenn dem Tourismus seine Fachkräfte bereits davonzulaufen beginnen, noch ist die Zeit nicht angebrochen, wo Beschäftigte ihren Arbeitgebern vorschreiben können, sie nach Saisonende nicht zu kündigen. Das Pendel der Macht schlägt (noch) in Richtung der Unternehmen aus - die Wartefrist kommt also einer Bestrafung von Beschäftigten gleich. Folgt man dieser Logik, müsste man Opfern eines Betrugs oder Einbruchs die Kosten für polizeiliche Ermittlungen verrechnen, zusätzlich zum Schaden, den sie bei nicht ausreichender Vorsorge ohnehin haben.
Im Übrigen wäre eine Lösung einfach: Ein "Experience Rating", also höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Betriebe, die häufig kündigen, würde die Unternehmen, die mehr Arbeitslose produzieren, treffen - also gerechterweise jene sanktionieren, die das Problem verursachen.