150 Euro Energiekostenausgleich an Haushalte: Die Auszahlung gestaltet sich besonders schwierig.
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Der von der Regierung geplante Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro bringt eine Reihe offener Fragen mit sich. Fließen soll dieser an Personen mit einer monatlichen Verdienstobergrenze von rund 5.600 Euro brutto, bei Mehrpersonen-Haushalten bis zur doppelten Höhe. Und eigentlich sollte die Einmalzahlung über die Energieversorger abgewickelt werden. Diese stellten aber schon Mitte der Woche klar, dass das wohl nicht möglich sein wird. Und nun äußern auch Verfassungsjuristen Bedenken.
Im Ö1-"Morgenjournal" sagte etwa der Verfassungsjurist Peter Bußjäger, dass dem geplanten Zuschuss die gesetzliche Grundlage fehle. Weil es sich hier um besonders heikle, personenbezogene Daten handle, reiche eine einfache Verordnung nicht. Es brauche eine Gesetzesänderung, die dann aber auch das Parlament passieren müsse. "Unter vier Wochen wird sich das nicht abspielen", sagte Bußjäger.
Abwicklung schwierig
Ursprünglich wollte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die einmalige Zahlung über die Energieversorger abwickeln, möglichst schnell und unbürokratisch. So einfach ist das aber nicht, wie Vertreter der Energiewirtschaft Mitte der Woche erklärten. "Die Netzbetreiber haben nicht die nötigen Informationen - es ginge ja um Millionen Zählpunkte", heißt es aus der E-Wirtschaft: "Die Daten müssten im Finanzministerium aufbereitet werden." Der Betreiber kennt zwar die Rechnungsadresse und weiß, wer die Rechnung bezahlt, hat darüber hinaus aber keine Informationen, ob es sich beim Rechnungsträger um den Vermieter oder den Verbraucher selbst handelt, wie groß der Haushalt ist, ob es eine Patchwork-Familie oder eine Wohngemeinschaft ist.
Und schon gar nicht verfüge man über alle notwendigen Einkommensdaten. Diese müssten vom Finanzministerium aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Eben dafür bedarf es aber einer Rechtsgrundlage.
Mehr als 1 Milliarde Euro
Eigentlich sind die Zuschüsse als schnelle Ad-hoc-Entlastung wegen der stark gestiegenen Energiepreise gedacht. Aufgrund einer Reihe bürokratischer Hürden und rechtlicher Unklarheiten könnte sich die Zahlung bis in den Frühling hinein verschieben. Aus dem Finanzministerium heißt es, dass man bereits an einer Gesetzesgrundlage arbeite und dass man auch eine rasche Einigung mit den Energieversorgern anstrebe. Vonseiten der E-Wirtschaft glaubt man aber nicht, dass sich die versprochene Zahlung vor Ende April ausgehen wird. Also dann, wenn die heuer besonders teure Heizperiode eigentlich schon vorbei ist.
Der Bund nimmt wegen der hohen Inflation und der stark gestiegenen Energiepreise, vor allem bei Gas, mehr als 1 Milliarde Euro in die Hand, um Haushalte zu entlasten. Rund 600 Millionen Euro sind für die Einmalzahlung von 150 Euro für Einkommen bis 5.600 Euro brutto veranschlagt. Einkommensschwache Haushalte bekommen weitere 150 Euro und damit insgesamt 300 Euro als Soforthilfe gegen die Teuerung. Außerdem werden die Ökostrom-Förderkosten für Haushalte und Firmen für 2022 ausgesetzt, was weitere 900 Millionen ausmacht.
"Gießkannen-Prinzip"
Kritik kommt naturgemäß von der Opposition. SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll warf der Regierung vor, die Hilfen zu spät auszuzahlen, die Haushalte bräuchten das Geld jetzt. Die Neos sehen darin eine PR-Maßnahme, ebenso die FPÖ.
Kritik gab es aber auch immer von Ökonomen. Die Hilfen würden nach dem Gießkannen-Prinzip und wenig treffsicher verteilt, so der Tenor. Umweltökonom Stefan Schleicher empfiehlt statt einer Förderung fast aller eine gezielte und treffsichere Unterstützung für von Armut betroffene Haushalte. Diese würden derzeit besonders hart von den hohen Energiepreisen getroffen. Zudem empfiehlt er eine Energiesparkampagne, ähnlich der Impfkampagne.
Wifo-Chef Gabriel Felbermayr sagte den "Salzburger Nachrichten", dass man steigende Energiepreise "nicht einfach wegsubventionieren" könne und kritisierte die "Gießkannen-Verteilung" des Energiekostenausgleichs. Er könne sich etwa eine Mehrwertsteuersenkung bei Strom, aber nicht bei Gas, vorstellen. Allerdings nur langfristig und bei einer entsprechend soliden Gegenfinanzierung.(del)