Ungewohnte Fronten gibt es derzeit in der Frage der Gehaltsfortzahlung für Ex-Minister. Während ÖVP und SPÖ an der bestehenden Regelung im Rahmen des Politikerbezügegesetzes festhalten wollen, plädieren FPÖ und Grüne für ein Abfertigungsmodell.
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Kaum wurde bekannt, dass die ehemaligen freiheitlichen Regierungsmitglieder Susanne Riess-Passer und Mathias Reichhold die Absicht haben, von der ihnen zustehenden Fortzahlung des Ministergehalts (15.000 Euro monatlich) für maximal ein Jahr Gebrauch zu machen, regte sich Kritik an dieser Regelung. Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, der 1997 die Kommission für die Reform der Politikergehälter leitete, plädierte in einem Interview für die Einführung eines Abfertigungsmodells für ausgeschiedene Minister.
Demgegenüber sieht Nationalratspräsident Andreas Khol keinerlei Bedarf für Änderungen. Am Donnerstag verwies er darauf, dass die derzeit gültige Regelung mit den Stimmen von vier der damals fünf Parlamentsparteien - nur die FPÖ stimmte dagegen - beschlossen wurde. Khol hält die Praxis der Gehaltsfortzahlungen aber auch für in der Sache gerechtfertigt. Sie soll ausgeschiedenen Ministern ermöglichen, eine neue berufliche Existenz aufzubauen, da eine Rückkehr in die alte nach der Übernahme einer politischen Funktion oft nicht mehr möglich ist. Im für Minister geltenden Berufsverbot sieht Khol eine weitere sachliche Begründung für die Gehaltsfortzahlung.
Unterstützung erhielt Khol nicht nur von seinem Parteikollegen Klubobmann Wilhelm Molterer, sondern auch von der SPÖ. Deren Klubobmann Josef Cap kritisierte zwar den Fall Reichholds, da dieser über ein Erwerbseinkommen verfüge, verteidigte ansonsten jedoch die bestehende Regelung.
Für eine Änderung traten dagegen FPÖ und Grüne ein. FP-Klubobmann Herbert Scheibner meinte im Radio-"Mittagsjournal", man könne in diesem Zusammenhang "über alles reden". Dabei bezeichnete er die von Fiedler vorgeschlagene Abfertigungsregelung analog zum Angestelltenrecht als "sinnvoll". Ähnlich auch der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler. Auch er sprach sich für eine Überprüfung der Bezügefortzahlung aus.
Eine Änderung des Politikerbezügegesetzes bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.