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Während in Europa der Auto freie Tag begangen wird, ringt die Europäische Union mit der kontinuierlich steigenden Verkehrsbelastung. Eine "neue Tarifstruktur" unter Berücksichtigung der externen Kosten des Verkehrs, etwa für Umwelt oder Unfälle, hat die EU-Kommission in ihrem Weißbuch zur Verkehrsreform angeregt. Straßengebühren und andere Abgaben sollen verhindern, dass der Straßenverkehr in Zukunft nicht mehr schneller wächst als der Schienenverkehr.
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Über gemeinsame Ziele sind sich die EU-Mitgliedstaaten bald einig. Auf dem Weg dorthin hat aber jedes Land eigene Vorstellungen, das hat sich einmal mehr beim letzten EU-Rat zu Umwelt und Verkehr gezeigt. Was die einen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur aus dem EU-Budget finanziert haben wollen, ist für die anderen Wettbewerbsverzerrung.
Für Verkehrsprojekte in der Union hat die Kommission vergangene Woche 2,78 Mrd. Euro zugeteilt. Davon entfallen 100,6 Mill. Euro auf Projekte in Österreich. Der größte Einzelposten ist mit 45 Mill. Euro für "technische, juristische, finanzielle und wirtschaftliche Studien" für den Brenner-Basistunnel reserviert.
Das von der Kommission im Weißbuch zum Verkehr vorgeschlagene Tarifschema, praktisch ein differenziertes Road-Pricing, "könnte Systeme ersetzen, bei denen Rechte zur Durchfahrt sensibler Gebiete rationiert werden, beispielsweise das österreichische Ökopunktesystem". Die Zielrichtung ist damit klar auf die Abschaffung der Mengenbeschränkung im Transitvertrag gerichtet. Die Senkung des Schadstoffausstoßes, die aus Sicht der EU-Kommission durch die Ökopunkte erzielt wurde, soll hingegen erhalten werden. Daher will die Kommission "prüfen, ob für die empfindlichen Gebirgsregionen ein Übergangssystem vorgeschlagen werden sollte, falls sie feststellt, dass die allgemeine Änderung der Rechtsvorschriften für die Tarifierung nicht Anfang 2004 in Kraft treten kann".
Österreichs Verkehrsministerin Monika Forstinger begrüßte zunächst das "definitive Bekenntnis" der EU für eine Ökopunkte-Nachfolgeregelung. Damit sei sicher gestellt, dass es "zwischen Auslaufen der Ökopunkte-Regelung mit Ende 2003 und der Inkraftsetzung der neuen Wegekostenrichtlinie zu keinem rechtsfreien Zustand für den Transitverkehr durch Österreich kommen kann". Nichtsdestotrotz hat nun Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Bis zu einem Urteil vergehen im Schnitt knapp zwei Jahre. Österreich hat zunächst keine einstweilige Verfügung verlangt, könnte dies aber nachträglich tun.
Die Klage überzeuge niemanden in der EU, Österreich in seinem Ziel einer Neuorientierung in der Verkehrspolitik zu unterstützen, kritisierte SPÖ-EU-Abg. Hannes Swoboda. Mit Klagen könne Österreich keine Übergangsregelung nach Auslaufen des Transitvertrages erreichen.