Die Einigung für das umstrittene Universitätslehrerdienstrecht ist erfolgt - kurz nachdem die Gewerkschaft grünes Licht für Protestmaßnahmen gegeben hatte. Am Donnerstag soll die Gesetzesänderung im Nationalrat beschlossen werden. Doch nicht alle Kritikpunkte sind aus dem Weg geräumt.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Die Wogen haben sich nur scheinbar geglättet. Das geplante Universitätslehrerdienstrecht löst an vielen Hochschulen noch immer Unbehagen aus, auch wenn in einem wichtigen Streitpunkt Ende Mai Konsens erzielt wurde. Regierung und Gewerkschaft hatten sich geeinigt: Jene Personen, die sich in einem provisorischen Dienstverhältnis befinden - in erster Linie UniversitätsassistentInnen -, können durch eine Habilitation definitiv gestellt werden. Damit wurden laut Gewerkschaft rund 1.600 KollegInnen davor bewahrt, "bald auf der Straße zu stehen".
Vor "Sorgen um den wissenschaftlichen Nachwuchs" sind die Hochschulen trotzdem nicht gefeit. So wies der Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, Hans Robert Hansen, darauf hin, dass die für "wissenschaftliche MitarbeiterInnen" vorgesehenen Gehälter für AbsolventInnen "völlig unattraktiv" seien. Ähnliche Einwände hatte Peter Skalicky, Rektor der Technischen Universität Wien, geäußert.
Die lange "Anlaufzeit" bis zur Professur hinterfragt wiederum Arnold Schmidt, Präsident des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Sein Hauptkritikpunkt: Die MitarbeiterInnen werden zu alt, bis sie eine unabhängige Position erlangen. Denn nach dem neuen Dienstrecht ist eine Vertragsprofessur nach bis zu zehn Jahren, eine unbefristete "Universtitätsprofessur" erst nach 17 Jahren möglich (siehe Grafik). Dazwischen liegen befristete Dienstverhältnisse und eventuell Auslandsaufenthalte.
"Die Selektion müsste aber schon vorher erfolgen", erklärt Schmidt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ende 20, Anfang 30 müssten sich die künftigen ProfessorInnen für diese Laufbahn entscheiden können. Als Alternative nennt Schmidt ein in Deutschland diskutiertes Modell: sechs Jahre Doktorats- und post doc-Studium, danach die Bewerbung für eine Juniorprofessur. Diese Position wäre zwar auch befristet, aber mit allen Rechten und Pflichten einer Professur ausgestattet.
Den Einwand, dass das neue Gesetz nicht zur Verjüngung des Lehrkörpers beitrage, lässt Sigurd Höllinger nicht gelten. Der Leiter der für Universitäten und Hochschulen zuständigen Sektion im Bildungsministerium verweist darauf, dass es sich bei den befristeten Verträgen nicht um starre Bestandteile handle. So müsse nicht jeder sechs Jahre lang Universitätsassistent bleiben, weiters gebe es die Möglichkeit, "von außen kommend", Assistent zu werden - und die Stufe des wissenschaftlichen Mitarbeiters zu überspringen. Gefördert werden damit nicht zuletzt Mobilität und Leistungsorientierung.
Kurz und bündig hatte es Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer vor wenigen Wochen formuliert: "Wer gut ist, braucht sich um seine Karriere keine Sorgen zu machen."