Zum Hauptinhalt springen

Unkonkret konkrete Diskussionen über Haftstrafen für Alkolenker

Von Christian Rösner

Analysen

Kampf dem Alkohol am Steuer: Zuerst hat Verkehrsminister Werner Faymann den Vorschlag gemacht, jene Strafen, die für eine Alkoholisierung ab 0,8 Promille vorgesehen sind, schon ab 0,5 Promille anzuwenden. Jetzt will Justizministerin Maria Berger "andiskutieren", Alkolenker vor den Strafrichter zu bringen. Bisher gilt das in Österreich nur, wenn Alkolenker in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt sind. Erstrebenswert erscheint der Ministerin etwa, dass Alkolenker zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Haupt- und Nebenstrafen würden vom Strafrichter verhängt, wodurch man einen Führerscheinentzug sicherstellen könnte, so Berger.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Auch wenn Deutschland eine solche Regelung besitzt, könnte dies nicht ohne weiteres auf Österreich mit seinem anderen Rechtssystem umgelegt werden, warnen das (der Versicherungswirtschaft nahe stehende) Kuratorium für Verkehrssicherheit und ÖVP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka. Denn Österreichs Strafrecht sieht bei Verkehrsdelikten für Ersttäter stets eine bedingte Strafe vor. Somit käme ein Alkolenker mit einer bedingten Strafe davon und könnte sogar den Führerschein behalten.

Laut Richtervereinigung reicht das bestehende Gesetz aber aus - nur der Mehraufwand sei bei derzeitigem Personalstand kaum zu bewältigen, meint Präsidentin Barbara Helige. Die Frage ist auch, ab welcher Promille-Grenze eine Haftstrafe eingeführt werden sollte. Alles Dinge, die Berger nach eigenen Angaben noch völlig unklar sind: "Dies ist alles lediglich andiskutiert, und wir arbeiten auch nicht an konkreten Vorschlägen."

Auch Faymann betont, dass es sich bei Bergers Aussagen nur um Überlegungen handle. Als "Vorschlag" wolle er das Vorpreschen seiner Kollegin jedenfalls nicht verstanden wissen. Der Politiker gibt sich diplomatisch und verweist auf einen einberufenen Arbeitskreis, der sich mit diesem sowie auch mit dem von ihm aufs Tapet gebrachten Thema befassen soll. Ergebnisse würden im Dezember vorliegen. Erst dann könne eine Bewertung vorgenommen werden.

Zusammengefasst klingt das "andiskutierte" Thema eigentlich schon sehr konkret: Berger will Haftstrafen für Alkolenker einführen, die mit gemeinnützigen Arbeiten abgeleistet werden könnten - damit würden auch nicht, wie vom BZÖ befürchtet, die Gefängnisse belastet. Begleitend dazu soll ein Führerscheinentzug sichergestellt werden. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind ausreichend, meinen Juristen. Offen wären nur die Frage des Personalaufwandes und jene der Promille-Grenze.

Die Grünen und die Autofahrervertretungen hat Berger bereits auf ihrer Seite. Die ÖVP ist skeptisch. Aber immerhin sieht sich Faymann in der Forderung, polizeiliche Kontrollen zu verstärken, schon im Konsens mit seinem Regierungskollegen Günther Platter.

Seite 13