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Keine rechtliche Handhabe für Bundesregierung, sondern Sache der Landespolizei.
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Wien. Zu wenige Parkplätze, zu enger Zugang, fehlende Sanitär-Anlagen, unmarkierte Fluchtwege oder eine zu kleine Veranstaltungshalle: Das sind die Klassiker, um eine Veranstaltung zu untersagen, bei der die Behörden das Gefühl haben, sie sollte besser nicht stattfinden.
Mit solchen Argumenten hat kürzlich die deutsche Stadt Gaggenau den Besuch des türkischen Justizministers Bekir Bozdag untersagt. Bozdag wollte für das türkische Verfassungsreferendum bei den wahlberechtigten Deutsch-Türken werben.
Auch in Österreich wird aufgeregt diskutiert, ob es türkischen Politikern erlaubt sein soll, hierzulande aktiv türkische Innenpolitik zu betreiben. Pointiert könnte man das auch so formulieren: Sollen ausländische Politiker in Österreich für weniger Demokratie in ihrem Land Wahlkampf machen dürfen?
Politisch ist es relativ leicht, ein solches Ansinnen abzulehnen, wie dies etwa Außenminister Sebastian Kurz tut; schwieriger ist es, dies rechtlich umzusetzen. Denn es gibt keine Generalermächtigung für die Regierung, eine politisch unliebsame Veranstaltung zu untersagen, heißt es aus dem Innenministerium. Dazu müssten schon handfeste und massive Sicherheitsbedenken bei einer Veranstaltung bestehen. Zumal es ja auch noch das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gibt, das die Grenzen für eine Untersagung sehr eng zieht.
Grundsätzlich ist die Bewilligung von Veranstaltungen in Österreich Ländersache. In Wien ist etwa die MA36 zuständig. Allerdings: Ein Auftritt, wie er nun in Deutschland untersagt wurde, würde in Österreich automatisch als politische Veranstaltung bewertet, heißt es aus dem Rathaus. Und die sind, wie auch Demonstrationen, Angelegenheit der Landespolizeibehörden.
Notwendig ist auf jeden Fall eine Anmeldung zumindest 24 Stunden vor Beginn - und zwar durch einen österreichischen Staatsbürger. Die Behörden sind berechtigt, bei jeder Veranstaltung die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Nur bei konkreten Sicherheitsbedenken ist ein Verbot möglich.
Jetzt fehlt nur noch ein Wahlkampfauftritt eines türkischen Ministers in Österreich. Dann folgt die Probe aufs Exempel.