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"Uns betrifft das eh nicht"

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik
Nur Kleinspender gibt es in Österreich - glaubt man den Parteien.
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Offensichtlich ist das nur für die ÖVP relevant. Budget der Bundes-ÖVP könnte um ein Drittel einbrechen.


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Wien. Einer der letzten strittigen Punkte in den Verhandlungen zum Transparenzpaket war die Bagatellgrenze, ab der Parteispenden offengelegt werden müssen. Letztlich haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne auf 3500 Euro geeinigt. Die "Wiener Zeitung" hat bei den Parteien nachgefragt, was das nun für sie und ihre finanzielle Lage bedeutet. Fazit: Relativ wenig.

"Die Offenlegung der Spenden ist für uns nicht relevant, wir haben keine Großspender", sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter. Die SPÖ finanziere sich traditionell über die Mitgliedsbeiträge, Parteienförderung und in Wahlzeiten über einen Wahlfonds, "in den Mitglieder kleine Beträge einzahlen". Was Großspenden angehe, so habe er in den vergangenen Jahren "immer Leermeldungen gemacht", so Kräuter. Bezüglich der Förderungen der Parteien beharrt der rote Parteimanager darauf, dass sich diese "nicht negativ verändern", schließlich "brauchen Parteien einen Grundstock". Wenn jetzt die Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen wird, so brauche es eine Erhöhung der Förderung, so Kräuter. Dabei dürfe man sich nicht an der maximalen Dauer einer Legislaturperiode orientieren, sondern an der durchschnittlichen. Eine prinzipielle Einigung gibt es diesbezüglich zwischen SPÖ und ÖVP. Die Höhe der Parteienförderung soll bis Dienstag ausverhandelt werden. Im Parteiengesetz ist lediglich eine Bandbreite (3,12 bis 11 Euro pro Wahlberechtigter) festgeschrieben. Einigen werde man sich am unteren Ende der Bandbreite, heißt es. Bisher betrug die Förderung auf Bundesebene 2,14 Euro.

Genau wegen dieser geplanten Erhöhung der Parteienförderung ist das BZÖ aus den Verhandlungen ausgetreten. "Das ist nicht das, was wir uns erhofft haben", sagt Bündniskoordinator Markus Fauland zur "Wiener Zeitung". Was die Spenden betrifft, so sei man ohnehin immer für Transparenz gewesen, schließlich "soll die Öffentlichkeit wissen, von wem das Geld kommt". Hat denn das BZÖ keine Angst, dass Spender abspringen? "Diese Sorgen haben wir nicht", so Fauland. "Wir haben höchstens ein paar Kleinspender. Aber eigentlich wollen wir nicht von irgendwelchen Geldgebern abhängig sein."

Grüne legen Spenden

schon ab 1000 Euro offen

Abschlägig auch die Antwort des grünen Bundesgeschäftsführers Stefan Wallner: "Für uns bedeutet das keine Veränderung, weil wir schon bisher Spenden über 1000 Euro offenlegen. Das werden wir auch so beibehalten." Die neue Regelung zwinge aber die anderen Parteien, "endlich einen Offenbarungseid zu leisten", so Wallner.

Durch das Transparenzpaket werde sich auch für die FPÖ "nicht viel ändern", sagt Generalsekretär Herbert Kickl, "weil wir Spenden in diesem Bereich so gut wie keine haben". Aus seiner Sicht hätte man sich die Diskussion um die Offenlegungshöhe ersparen können, indem man Parteispenden überhaupt verboten hätte: "Dann würden diese Graubereiche wegfallen", so Kickl

Von der Offenlegung von Spenden über 3500 Euro scheint demnach nur die ÖVP betroffen zu sein, wenn auch "noch nicht ganz klar ist, was das für uns bedeutet", wie Generalsekretär Hannes Rauch erklärt. Man werde sehen, wie sich die Spenden entwickeln. Insider gehen davon aus, dass der ÖVP-Bundespartei durch die Spendentransparenz bis zu ein Drittel des Budgets wegbrechen könnte. Bestätigen will Rauch das nicht, betont aber, dass das Paket "mehr Aufwand und mehr Kosten" bedeutet - "ist aber unumgänglich". Der schwarze Parteimanager sieht sich nun vor die "Riesenherausforderung" gestellt, sämtliche Ortsgruppen zu informieren. Denn auch für diese gilt die Grenze von 3500 Euro.

Zwar sind die Bezirks- und Ortsgruppen von der Durchrechnung ausgenommen, ein Spendensplitting (also etwa jeweils 3499 an mehrere Ortsgruppen ohne Offenlegung) ist dennoch nicht zulässig. "Auch die Bezirke sind vom Umgehungsverbot umfasst", sagt Günther Kräuter von der SPÖ. Für eine Umgehung wären laut Werner Kogler von den Grünen "großflächige kriminelle Absprachen" nötig. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro für Funktionäre geahndet, die Parteien bekommen das Dreifache der nicht deklarierten Spende von der Parteienförderung abgezogen.

Für Korruptionsexperten Hubert Sickinger wäre die Herausnahme der Bezirke "eine sehr bedauerliche Lücke im Gesetz". Allerdings will er mit einer endgültigen Einschätzung warten, bis der Gesetzestext aufliegt. Das soll am Montag so weit sein.

Beschlossen werden soll das Paket - es umfasst Änderungen im Parteiengesetz, im Korruptionsstrafrecht, neue Unvereinbarkeits- und Transparenzregeln für Mandatare sowie das Lobbyistengesetz - am 27. Juni im Nationalrat. Tags darauf passiert es den Bundesrat, sodass es mit 1. Juli in Kraft treten kann. Während den Änderungen im Parteiengesetz die Grünen die nötige Zweidrittelmehrheit verschaffen, tut dies die FPÖ mein Lobbyistengesetz. Das Korruptionsstrafrecht haben SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ gemeinsam eingebracht, obwohl es nur einfachgesetzliche Materie ist.