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Möglicherweise hat jemand von der Staatsanwaltschaft das aktuelle Programm im Rabenhof ("Es gilt die Unschuldsvermutung") gesehen und wollte noch eins draufsetzen. Es laufen viele Untersuchungen in Wirtschafts-Delikten derzeit in Österreich.
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Etliche davon seit Jahren, einige sind schon wieder so gut wie vergessen (RBB Wolfsberg beispielsweise, das war im Jahr 2000).
Positiv an der Anklage gegen OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer ist die Geschwindigkeit des Verfahrens, die man sich überall wünschen würde. Der umstrittene Aktienkauf fand im März 2009 statt, die Finanzmarktaufsicht untersuchte, nun wird es einen Prozess geben.
Ein wenig im Nebel bleibt indes das Vergehen, das Ruttenstorfer vorgeworfen wird. Er soll frühe Informationen aus dem Anteilsverkauf der ungarischen MOL genutzt haben, um sich noch schnell günstig OMV-Aktien zu kaufen. Nebulös deshalb, weil Ruttenstorfer die 26.500 Aktien bis heute hält. Einen schnellen Gewinn kann dem OMV-Chef niemand vorwerfen. Dass er den Aktienkauf - wie es dem Börsegesetz entspricht - noch am Tag der Finanzmarktaufsicht meldete, spricht ebenfalls eher gegen die These des Finsterlings. (In anderen Unternehmungen kauften Ehefrauen Aktien.)
Womöglich liegt also hier ein Konstruktionsfehler im Gesetz gegen Insiderhandel vor, der immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft werden kann. Was wiederum prinzipiell eine gute Sache ist. Die Wiener Börse konnte mit der Verschärfung dieser Regel ihr Image verbessern.
Das Gesetz zielt aber nicht auf die Realisierung eines unerlaubten Gewinnes ab, sondern bereits auf die Absicht. Ruttenstorfer hat die Aktien als Bonuszahlung für seine Tätigkeit als Generaldirektor erhalten und muss sie daher mindestens drei Jahre lang behalten. Das macht nichts, sagt das Gesetz, und damit auch die ermittelnde Finanzmarktaufsicht.
Vielleicht wird der Prozess gegen den als korrekt geltenden OMV-Chef eine Debatte in Gang bringen, sich das Gesetz anzuschauen. Denn mittlerweile handeln Computer in Sekunden Tausende Aktien miteinander, ohne der Aufsicht den Funken einer Chance zu geben, eine eventuell böse Absicht dahinter erkennen zu können.