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Unsichere Zeiten für (österreichische) Investoren im Energiebereich

Von Brian Gabriel-Oiwoh und Julia Hildebrandt

Recht

Droht ein Massenexodus aus dem Vertrag über die Energiecharta?


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Der schon bisher von Krisen gezeichnete Energiemarkt erlebt nun eine weitere Erschütterung. Innerhalb weniger Wochen haben zahlreiche europäische Staaten (darunter Polen, Spanien, die Niederlande, Deutschland, Slowenien, Belgien, Luxemburg und Frankreich) ihren Rücktritt aus dem Vertrag über die Energiecharta (englisch Energy Charter Treaty, "ECT") angekündigt - einem der bedeutendsten Rechtsinstrumente des internationalen Energiemarktes.

Der ECT, ein multilateraler Staatsvertrag, trat in den 90er Jahren in Kraft. Ursprünglich als Regelwerk für eine Energiekooperation zwischen den ehemaligen Sowjetländern und dem Westen konzipiert, ist er seither für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Energiebereich maßgeblich. Ziel des ECT ist es, die Sicherheit der Energieversorgung durch offene und wettbewerbsfähige Energiemärkte zu fördern. Dazu garantiert er insbesondere den Schutz ausländischer Investitionen im Energiebereich und sieht für Investoren die Möglichkeit vor, diesen Schutz vor internationalen Schiedsgerichten rechtswirksam einzuklagen. Aktuell hat der ECT 53 Vertragsparteien, darunter vorwiegend europäische und asiatische Staaten sowie die EU selbst.

Abkommen ist massiv in die Kritik geraten

Während der ECT von Beginn an als vielversprechendes Mittel zur Liberalisierung und Integration der Energiemärkte galt, ist das Abkommen in den vergangenen Jahren massiv in die Kritik geraten. Vor allem der Vorwurf wurde laut, die im Abkommen enthaltenen Schutzstandards für Investoren würden staatliche Klimaschutzmaßnahmen behindern und das Erreichen der Pariser Klimaziele erschweren. Staaten würden notwendige Reformen für den Klimaschutz aufschieben oder erst gar nicht realisieren, da sie befürchteten, sonst von Öl- und Gaskonzernen mit Klagen in Milliardenhöhe vor ein internationales Schiedsgericht gezogen zu werden. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass sich nun viele europäische Staaten vom ECT abwenden wollen.

Allerdings stoßen diese Austrittspläne die anderen ECT-Mitglieder, allen voran die EU-Kommission selbst, vor den Kopf: In den vergangenen Jahren gab es ernsthafte Bestrebungen, das Abkommen zu modernisieren. Unter anderem hatten sich die ECT-Mitglieder zum Ziel gesetzt, allfällige Hindernisse für das Erreichen der Pariser Klimaziele aus dem Weg zu räumen. Die Mitglieder sollten selbst entscheiden können, ob sie auf ihrem Staatsgebiet Investitionen in fossile Brennstoffe schützen wollen oder nicht.

Abstimmung von Agenda genommen

In diesem Zusammenhang haben sich etwa die EU und Großbritannien dafür entschieden, Investitionen in fossile Brennstoffe in absehbarer Zeit vom Investitionsschutz auszunehmen. Am 13. September 2022 wurde dementsprechend ein überarbeiteter Vertragstext vorgeschlagen, über den die ECT-Mitglieder am 22. November 2022 abstimmen hätten sollen. Soweit kam es aber nicht - die Abstimmung wurde auf Initiative der EU-Kommission im letzten Moment von der Agenda genommen, weil sich die EU-Mitgliedsstaaten insbesondere aufgrund der zahlreichen Austrittsbestrebungen im Vorfeld nicht auf eine gemeinsame Positionierung einigen konnten. Damit fehlt der EU-Kommission (noch) das nötige Mandat, um der Reform des ECT zuzustimmen.

Im Lichte der gescheiterten beziehungsweise einstweilen verschobenen Reform des ECT spielt nun auch Österreich - das seit 1998 Vertragspartei ist - mit dem Gedanken, aus dem Abkommen auszutreten. Die Folgen eines solchen Austritts wären vor allem für österreichische Investoren weitreichend, die in den verbleibenden ECT-Mitgliedsstaaten energiewirtschaftlich investiert haben. Diese Investitionen würden nicht mehr den hohen völkerrechtlichen Schutz genießen, den ihnen der ECT bisher garantiert hat. Neben dem Schutz so grundlegender, unternehmerischer Interessen wie dem Verbot einer kompensationslosen Enteignung oder offenkundiger Willkür entfiele durch den Austritt aus dem ECT insbesondere die Möglichkeit der österreichischen Investoren, vor ein internationales Schiedsgericht zu ziehen. Stattdessen wären sie auf nationale Gerichte als Entscheidungsträger angewiesen. Dies mag freilich in jenen Staaten kein großes Problem darstellen, in denen die Justiz unabhängig agieren kann. In Moldawien, Georgien oder Kasachstan beispielsweise, wo die Unabhängigkeit der Justiz stark eingeschränkt ist, birgt der Gang vor nationale Gerichte für österreichische Investoren jedoch ein erhöhtes Risiko.

Auch Financiers von Energieprojekten betroffen

Betroffen wären nicht nur österreichische Energieunternehmen, sondern vor allem auch Financiers von Energieprojekten und gegebenenfalls an Energieprojekten beteiligte Bauunternehmen. Gerade die österreichische Baubranche investiert verstärkt in Projekte im Ausland und musste in der Vergangenheit des Öfteren den Schutz internationaler Schiedsgerichte in Anspruch nehmen. Alleine die Strabag hat bereits zumindest drei Mal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht zu klagen. Besonders starke außenwirtschaftliche Kräfte, wie die österreichische Bau- und Energiebranche, müssen sich angesichts der jüngsten Entwicklungen auf eine ganze neue rechtliche Realität einstellen.

Ein massenhafter Austritt europäischer Staaten aus dem ECT ist nicht nur aus Gründen des Investitionsschutzes kritisch, er ist auch aus Klimaschutzerwägungen zu hinterfragen. Ausgerechnet Investitionen in erneuerbare Energien waren besonders häufig Gegenstand von (Schieds-)Klagen auf Basis des ECT. So war etwa Spanien in den vergangenen Jahren mit einer massiven Klagewelle unterschiedlicher ausländischer Investoren aus dem Bereich erneuerbarer Energien konfrontiert, weil der Staat zugesicherte Subventionen gekürzt hatte. Ein Rückzug aus dem ECT birgt somit das große Risiko, das Kind mit dem Bade auszuschütten und gerade jene Investoren abzuschrecken, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele leisten wollen.

Klausel bietet weitgehende Rechtssicherheit

Trotz dieser Entwicklungen verlieren bereits getätigte Investitionen im (erneuerbaren) Energiebereich nicht von heute auf morgen ihren Schutz. Die sogenannte Sunset-Klausel des ECT bietet für Investoren weitgehende Rechtssicherheit. Sie bewirkt, dass Investitionen auch noch 20 Jahre nach Austritt eines Staates denselben hohen Schutzstandard genießen und Investoren diesen auch vor einem Schiedsgericht einklagen können. Dies gilt jedoch nicht für Investitionen, die erst nach dem Austrittsdatum getätigt wurden. Investoren, die der ECT nicht (mehr) schützt, können sich aber gegebenenfalls noch auf bilaterale Investitionsschutzverträge berufen. Diese bieten in der Regel ebenfalls einen hohen Rechtsschutz und die Möglichkeit vor ein Schiedsgericht zu ziehen.

Im Ergebnis stehen für Unternehmen im Energiebereich unsichere Zeiten bevor. Im Lichte des Klimawandels und der Energieknappheit sind Staaten auf Innovationen privater Investoren angewiesen. Die Gewährleistung von Rechtssicherheit und staatlicher Schutzgarantien wäre ein starkes Zeichen dafür, diese für die Lösung der enormen Herausforderungen mit in die Verantwortung zu nehmen. Trotzdem beginnt der Schutz energiewirtschaftlicher Investitionen europaweit allmählich zu bröckeln. Es stellt sich die Frage, ob der geplante Austritt der erwähnten europäischen Staaten aus dem ECT nicht voreilig ist.

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