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"Unter keinen Umständen abschreiben"

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Wien. Konnte die Bawag davon ausgehen, dass das Kasino in Jericho, an dem sie beteiligt war und das nach Beginn der zweiten Intifada 2000 geschlossen werden musste, in absehbarer Zeit wieder eröffnet würde?


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Geht es nach den angeklagten Vorständen, dann schon. Anderer Meinung waren da offensichtlich die Wirtschaftsprüfer von KPMG. In einer Aktennote zum Prüfbericht 2001 heißt es, dass "derzeit von einer Wiedereröffnung nicht auszugehen" sei. In diesem Fall hätte die Bawag ihre Beteiligung wertberichtigen und einen Kredit abschreiben müssen. Tat sie aber nicht. Auch im Jahr 2002 ist in einer KPMG-Notiz zu lesen: "Die Bawag will unter keinen Umständen abwerten." Die Vorstände setzten sich durch, die KPMG testierte die Bilanzen.

Die zweite Frage, die sich am Donnerstag, dem 63. Prozesstag, stellte, war jene, ob ein Kreditauftrag der ÖGB-Privatstiftung jene Garantie, mit der der ÖGB für die Verluste aus den Karibik-Geschäften haftete, ersetzt oder ergänzt hat. Für Hans Zöchling von der KPMG "eindeutig" ergänzt. Andernfalls wäre das Obligo von 1,44 Milliarden Euro nicht gedeckt gewesen. Außerdem gebe es keine Dissolutionserklärung, mit der der Garantievertrag aufgehoben wurde. Der angeklagte Ex-ÖGB-Finanzchef Günter Weninger bestreitet dies.

Der ÖGB konnte indes an einer anderen Front im Bawag-Skandal einen Erfolg verbuchen: Das Wiener Oberlandesgericht hat der Berufung des ÖGB im Schadenersatz-Prozess gegen die frühere Bawag-Spitze sowie Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Ex-Finanzchef Weniger teilweise stattgegeben. Laut ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer geht das Verfahren nun zurück in die erste Instanz. Dort war der ÖGB im August abgeblitzt: Das Handelsgericht Wien hatte die Klage wegen mangelnder Schlüssigkeit abgewiesen.