Die Übergangsfristen, die für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern in Österreich gelten, machen sich negativ bemerkbar: Die WKÖ, Bundesinnung Bau, machte jüngst darauf aufmerksam, dass sich über die Praxis der Scheinselbstständigkeit neue Lücken im Gesetz aufgetan hätten, die den Wettbewerb auf Österreichs Baustellen verzerren würden. Demnach arbeiten tausende Bürger aus den benachbarten EU-Ländern - als Unternehmer getarnt - auf Österreichs Baustellen.
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Im Finanzministerium, Abteilung SEG Betrugsbekämpfung, weiß man um die Problematik, die sich mit der Erweiterung aufgetan hat: "Zig-Tausende" würden die Übergangsfristen durch Ausnützung der Dienstleistungsfreiheit umgehen, die es Unternehmen aus EU-Staaten ermöglicht, ihre Arbeit in jedem anderen EU-Land anzubieten. Die Erlangung eines österreichischen Berechtigungsscheines, Sparte "Freies Gewerbe", ist auch denkbar einfach. Die Anmeldung erfolgt via Internet, ein schlichtes Protokoll gilt bereits als Arbeitserlaubnis: "Weitere Kontrollen gibt es nicht", hört man von Mitarbeitern der SEG. Der Gewerbeschein berechtigt zwar nur zur Montage mobiler Trennwände, wie sie etwa bei Duschkabinen gebräuchlich sind, in Wirklichkeit würden damit aber durchaus Maurer- und Baumeistertätigkeiten ausgeübt.
Von dieser Möglichkeit Gebrauch machen vor allem Polen, dann folgen Tschechen, Ungarn, Slowaken. "Die Löhne für diese Leute betragen manchmal nur zwei Euro - das kann der Bauwirtschaft nur schaden", weiß ein SEG-Mitarbeiter, der im Außendienst für Kontrollen zuständig ist. Die neuen Möglichkeiten würden auch dazu führen, dass Unternehmer ihre Arbeiter ohne deren Wissen in Österreich abmelden und etwa bei tschechischen Firmen anmelden.
Drahtzieher in Österreich
Die Wirtschaftskammer schlägt jedenfalls in regelmäßigen Abständen Alarm: Sie spricht von 7-10.000 Menschen, die entweder über ein Geflecht von Subunternehmen als Scheinselbstständige angemeldet oder "schwarz" nach Österreich geschleust werden. Wobei die WKÖ die Drahtzieher des organisierten Betrugs in Österreich verortet. Leidtragende sind für die Kammer jene heimischen Gewerbeunternehmen, die dem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sind. Geschädigt sind freilich auch die, die zum Minimaltarif und nicht versichert auf heimischen Baustellen schuften. Wie ein Mitarbeiter der SEG gegenüber der "Wiener Zeitung" angibt, handelt es sich bei den Hintermännern derartiger Betrügereien um Österreicher wie um Ausländer.
Die Wirtschaftskammer fordert daher eine Verschärfung der Gesetze gegen Sozialbetrug: Damit würden zwar im Wesentlichen nur die Symptome des Problems bekämpft, dennoch erwartet man sich durch schärfere Kontrolle ein Zurückdrängen der Missstände. Eine Generalunternehmerhaftung, wie sie diskutiert wird, stößt jedenfalls auf Widerstand seitens des Bundesinnungsmeisters der Baugewerbe, Johannes Lahofer: Es könne nicht Aufgabe des Unternehmers sein, die Geschäftstätigkeit von Subunternehmern auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, so seine Argumentation. Vielmehr müsste verstärkt gegen so genannte "Pfuscherpartien" mit weniger als zehn Beteiligten und private Bastler vorgegangen werden.
Derzeit sind die Kontrollmöglichkeiten limitiert, die SEG klagt über begrenzte Personalreserven und fehlende gesetzliche Grundlagen.
Ein weiterer Weg zur Entschärfung des Problems wäre, trotz Übergangsregelung via bilateralen Abkommen Facharbeitern aus den neuen EU-Ländern den Weg auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ein derartiges Abkommen gibt es bereits mit Ungarn, ein ähnliches mit Tschechien wurde noch nicht ratifiziert. Mit Polen wurden jetzt Gespräche aufgenommen. Laut Industriellenvereinigung sollte es dabei vor allem darum gehen, jene qualifizierten Arbeitskräfte ins Land zu holen, die in Österreich gebraucht werden aber nicht vorhanden sind.