In der Sache sind sich - fast - alle einig: Der Karrieresprung des Siegfried Kampl soll verhindert werden. Über das verfassungsrechtliche Wie gehen die Meinungen noch auseinander: ÖVP, SPÖ und Grüne haben je eigene Vorstellungen über den Weg zu diesem Ziel. Im Kern geht es darum, wer über eine Umreihung der Bundesräte entscheiden soll: Der jeweilige Landtag mit Mehrheit, so der ÖVP-Vorschlag, oder die entsendende Partei selbst, wie es die SPÖ lieber sähe. Die Grünen wiederum wollen den Bundesrat selbst entscheiden lassen, wer den Vorsitz führt. Ein Konsens ist dennoch wahrscheinlich.
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Der Unterschied liegt natürlich auf der Hand: Derzeit ist die Entsendung eines Bundesrates einzig und allein Sache der entsprechenden Partei. Eine Abstimmung darüber im Landtag ist nicht vorgesehen. Im Konfliktfall - und nur für einen solchen ist die geplante Neuregelung ja vorgesehen - könnte es bei der Umsetzung des ÖVP-Modells daher per Mehrheitsbeschluss des Landtages zu einer Umreihung gegen den Willen der entsendenden Partei kommen. Und genau diesem Szenario will der Vorschlag von SPÖ-Klubchef Josef Cap vorbauen. Er will das Recht der Umreihung jener Partei exklusiv vorbehalten, die den umstrittenen Bundesrat entsandt hat. Im konkreten Fall Kampl also den Kärntner Freiheitlichen.
Schwerer vorstellbar ist da schon, wie laut Cap mithilfe des SP-Vorschlags auch eine Abberufung eines umstrittenen Mandatars aus dem Bundesrat möglich sein soll. Dem dürfte doch das freie Mandat als verfassungsrechtliches Grundprinzip entgegenstehen.
Den Grünen wiederum ist es ein Anliegen zu verhindern, dass genau jene Partei über die Umreihung entscheidet, die den Mandatar auch entsendet hat. Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider habe in der Causa Kampl schon so oft seine Meinung gewechselt - einmal Rücktrittsforderung, dann wieder Rückendeckung: "Warum sollte das nicht noch einmal passieren?", fragt der Klub-Vize der Grünen, Karl Öllinger. Aus diesem Grund will er auf keinen Fall diese Entscheidung allein dem BZÖ überlassen.
Grundsätzlich begrüßt Öllinger den Vorstoß von VP-Klubchef Molterer, auch wenn er überzeugt ist, dass die Koalition mit ihrer Politik der Opferentschädigung, die Leidtragende vor und nach 1945 undifferenziert gleichsetze, selbst den Boden für Aussagen wie jene Kampls aufbereitet habe. Im heutigen Verfassungsausschuss werden die Grünen trotzdem einen eigenen Antrag einbringen, der die Länderkammer ermächtigt, selbst über den eigenen Vorsitz zu entscheiden.
Kampl selbst zeigte sich am Wochenende empört über das Vorhaben, seinetwegen die Geschäftsordnung zu ändern. Einen freiwilligen Verzicht oder Rücktritt schloss er erneut kategorisch aus.
Causa Gudenus:
Verfahren wurde eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit Genehmigung des Justizministeriums das Verfahren gegen Bundesrat John Gudenus wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das NS-Wiederbetätigungsgesetz eingestellt. Diese Entscheidung ist für die SPÖ "grotestk". Gudenus hatte die Existenz von Gaskammern relativiert.