In Deutschland wurde erstmals weltweit ein Mitarbeiter des syrischen Assad-Regimes wegen Foltervorwürfen verurteilt. Möglich macht dies das sogenannte Weltrechtsprinzip.
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Im beschaulichen Koblenz wurde am Mittwoch Geschichte geschrieben. Wo Rhein und Mosel zusammentreffen, ging es jedoch um viel mehr als eine innerdeutsche Angelegenheit. Erstmals weltweit wurde ein ehemaliger Angehöriger des syrischen Geheimdienstes, also des Apparats von Machthaber Bashar al-Assad, für Völkerrechtsverbrechen schuldig gesprochen.
Das Oberlandesgericht verurteilte den Syrer Eyad A., 44, wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 30 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten, Anwar R., dauert voraussichtlich bis in den Herbst.
Beide Männer verließen 2012 Syrien und gelangten erst Jahre später nach Deutschland. R. soll sich seit 2014 dort aufhalten, A. seit 2018. Ins Rollen kam der Fall, als ein nach Deutschland geflohener Menschenrechtsanwalt Anwar R. 2014 in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylwerber in Berlin erkannte.
Bevor der am Mittwoch verurteilte Eyad A. nach Deutschland geflohen war, arbeitete er in einer Unterabteilung des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes. 1996 begann dort seine Karriere. A. habe als Ausbilder die körperliche Ertüchtigung überwacht. Seine Selbstbeschreibung sei gewesen: "Man muss die Leute zwingen, dass sie mehr ertragen", trug die Koblenzer Richterin Anne Kerber in ihrer Urteilsbegründung vor.
Kein Weg nach Den Haag
Ab 2004 habe A. eine Fortbildung in Terrorismusbekämpfung gemacht und gelernt, Hinterhalte zu bekämpfen, sie selbst zu errichten oder Festnahmen vorzunehmen. In Damaskus war A. laut Urteil für vier Stadtviertel verantwortlich. Seine Aufgabe sei gewesen, Moscheen zu überwachen und Imame zu bespitzeln.
In der Anklageschrift wurde A. laut ARD vorgeworfen, er habe 2011 - in jenem Jahr hat der noch immer andauernde Krieg in Syrien begonnen - nach der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration mit Kollegen die Straßen nach fliehenden Demonstranten abgesucht. Schließlich seien mindestens 30 Personen festgenommen und mit Bussen in ein Gefängnis gebracht worden. Eyad A. habe dann den Transport in einem der Busse begleitet. Im Al-Khatib-Gefängnis seien die Demonstranten brutal misshandelt worden. Von der systematischen Folter dort habe A. gewusst.
In den bisher 60 Prozesstagen berichteten Überlebende und Experten von Verschwindenlassen, Folter und sexualisierter Gewalt. "Eyad A. ist nur ein kleines Rad im riesigen syrischen Folterapparat. Es ist wichtig, dass es dieses Urteil gibt, doch ich wünsche mir, dass es dazu dient, Licht auf die ganzen Verbrechen des Assad-Regimes zu werfen", zitiert die Menschenrechtsorganisation ECCHR Wassim Mukdad, einen syrischen Überlebenden und Nebenkläger im Verfahren gegen Anwar R.
In Syrien selbst wäre den Opfern keine Gerechtigkeit widerfahren. Da Assads Regime dem Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten ist, war auch ein Prozess in Den Haag nicht möglich. Die Juristen griffen daher auf das sogenannte Weltrechtsprinzip zurück, das einige Staaten - darunter auch Österreich - kennen. Taten wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit können demzufolge auch verfolgt werden, wenn diese im Ausland geschahen.
Auch IS-Chef verurteilt
ECCHR hofft nun, dass das Urteil gegen Eyad A. auch auf andere Länder ausstrahlt. In mehreren europäischen Staaten wurden seit 2016 Strafanzeigen wegen Folter in Syrien eingereicht.
Fast zeitgleich mit der Urteilsverkündung in Koblenz wurde in einer anderen deutschen Provinzstadt, Celle, das Urteil in einem weiteren bemerkenswerten Prozess gesprochen. Hier ging es um einen Hauptfeind des säkular-alawitischen Assad, den radikalsunnitischen Islamischen Staat (IS). Abu Walaa, IS-Chef in Deutschland, wurde wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der mittlerweile 37-Jährige war Imam der Moschee des Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". 2016 wurde Abu Walaa festgenommen, im Jahr darauf der Verein verboten.
Drei Mitangeklagte erhielten Strafen zwischen vier und acht Jahren. Auch sie haben Personen radikalisiert und in Kampfgebiete geschickt. So sollen zwei der Rekrutierten Selbstmordattentate im Irak verübt haben, die Todesopfer forderten.(da)