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US-Flüge: Daten länger gespeichert

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Datenumfang wird de facto nicht wesentlich reduziert. | Klagemöglichkeit vor US-Gerichten. | Brüssel. Flugreisen in die USA könnten ungemütlicher werden. Laut neuem Passagierdatenabkommen mit der EU werden 19 persönliche Detailinformationen bis zu 15 Jahre lang auf den Rechnern des US-Heimatschutzministeriums aufbewahrt und nach komplexen Mustern mit anderen Daten abgeglichen. Die EU stimmte dem neuen Vertrag mit Bauchweh zu, am 1. August soll er in Kraft treten.


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Für die meisten Flugreisenden ändert sich vordergründig nichts. Schon jetzt habe es aber Fälle gegeben, in denen ein längerer Urlaub in Ägypten oder ein Auslandssemester im Jemen zu mehrstündigen Verzögerungen bei der Einreise geführt hatten, hieß es. Dass statt 34 nur mehr maximal 19 persönliche Daten übermittelt werden dürfen, macht de facto keinen Unterschied. Einige Einzeldaten wurden lediglich zusammengefasst.

Weiterhin erhält das US-Heimatschutzministerium Namen, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern, Buchungsart, Reisebüro und -verlauf sowie Essenswünsche der Passagiere.

Acht Jahre im Archiv

Diese Daten sammeln die US-Behörden als Teil ihrer Anti-Terror-Strategie. Bis Ende des Jahres greifen die Amerikaner noch direkt auf die Rechner der Fluglinien zu, und saugen sich die Daten herunter. Ab Anfang 2008 müssen die Fluggesellschaften die Informationen dann schicken. Für sieben Jahre kann sie das US-Heimatschutzministerium unbegrenzt einsehen, an andere US-Behörden wie das FBI und Drittstaaten weiterleiten. Weitere acht Jahre bleiben die Datensätze "inaktiv" im Archiv. Auf sie darf nur noch in konkreten Verdachtsfällen zugegriffen werden. Bisher mussten die Daten nach dreieinhalb Jahren gelöscht werden.

Als Zugeständnis dehnte Washington die bisher nur für die eigenen Bürger geltenden US-Datenschutzgesetze auf alle Passagiere aus. Die können dann vor US-Gerichten klagen, wenn sie ihre Reisedaten missbräuchlich verwendet wähnen. Sanktionsmechanismen bei Verstößen von US-Seite gibt es freilich keinen - außer der Aussetzung des Abkommens. Doch genau das zu vermeiden, war das Ziel der EU.

Denn nach Auslaufen des bisherigen Abkommens im Juli hätten die Daten eben ohne rechtliche Basis übermittelt oder die Transatlantikflüge eingestellt werden müssen. Im ersten Fall wäre eine Flut von Klagen wegen der Verletzung der nationalen Datenschutzbestimmungen auf die Fluglinien zugekommen. Im zweiten hätten rund 100.000 Passagier pro Woche am Boden bleiben müssen.